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10. Januar 1934 – Die Hinrichtung von Marinus van der Lubbe

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10. Januar 1934 – Die Hinrichtung von Marinus van der Lubbe
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Grundlagen zum Thema 10. Januar 1934 – Die Hinrichtung von Marinus van der Lubbe

Wer war Marinus van der Lubbe? Welche Rolle spielt der holländische Kommunist in der Deutschen Geschichte? Darüber kannst du in diesem Video mehr erfahren. Genauer gesagt über eine ihm zugeschriebene Tat, wegen der van der Lubbe verurteilt und hingerichtet wird: das In-Brand-Setzen des Deutschen Reichstags 1933. Welche Konsequenzen hatte das Ereignis auf das geltende Recht in der Weimarer Republik? Wie kam es zur Verhaftung van der Lubbes? Welche Rolle spielten die Nationalsozialisten dabei? Mehr dazu im Video.

Transkript 10. Januar 1934 – Die Hinrichtung von Marinus van der Lubbe

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brennt der Reichstag. Die Feuerwehr stellt Brandstiftung fest. Der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe wird als Hauptverdächtiger am Tatort festgenommen. Politisch hatte der Brand weitreichende Folgen. Die seit dem 30. Januar regierende Koalition unter Führung der Nationalsozialisten nimmt den Vorfall als willkommenen Vorwand, politische Gegner auszuschalten. Reichspräsident Hindenburg wird zu einer Verordnung gedrängt, die die Grundrechte außer Kraft setzt. Vor allem Mitglieder der SPD und der KPD werden in ersten Konzentrationslagern interniert. Nach einem neuen Gesetz ist als Strafmaß für Brandstiftung auch die Todesstrafe möglich. Am 21. September wird der Prozess vor dem Leipziger Reichsgericht eröffnet. “Ich eröffne die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen den Maurer Marinus van der Lubbe wegen Brandstiftung und hochverräterischen Unternehmens. Ich brauch aus den vielen Stellungen gegenüber wohl nicht hervorzuheben, dass die Verteidigung der Angeklagten dem deutschen Gesetz und Brauch entsprechend unbedingt frei ist.” Die Nationalsozialisten versuchen den Prozess stark zu beeinflussen, was nur halb gelingt. “Wer glaubt man kann den Reichstag anstecken und dann hier mit dem Deutschen Volk noch seine Freiheiten sich erlauben. Ich bin nicht hierhergekommen, um von Ihnen mich anklagen zu lassen.” Am 23. September wird Marinus van der Lubbe zum Tode verurteilt. Die anderen Angeklagten, unter anderem Dimitrow, freigesprochen. Van der Lubbe wird am 10. Januar 1934 durch das Fallbeil hingerichtet.

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