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27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand

Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 in Berlin war der Auslöser für die Machtübernahme Hitlers. Die darauf folgende Reichstagsbrandverordnung beschnitt die bürgerlichen Freiheiten. Möchtest du mehr über die Hintergründe und Folgen dieses bedeutenden Ereignisses erfahren?

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Lerntext zum Thema 27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand

Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933

Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 war ein Ereignis, das große politische Umwälzung in Deutschland ermöglichte und deswegen besonders bedeutsam war.

Wann war der Reichstagsbrand?

Am Abend des 27. Februar 1933 brannte in Berlin das Gebäude des Reichstags. Das Ereignis fiel in eine Zeit großer Unruhe. Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Hitler und seine Partei, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, die NSDAP, verloren keine Zeit, ihre Pläne für ein faschistisches Deutschland umzusetzen.

Hitler wird Reichskanzler

Hitler wurde von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt, als es personell kaum mehr Alternativen gab. Diejenigen, die Hindenburg darin unterstützten, Hitler zum Kanzler zu machen, glaubten zu dem Zeitpunkt vermutlich auch noch, dass sie Hitler kontrollieren und für ihre eigenen politischen Ziele einsetzen könnten. Es waren neben Hitler selbst nur zwei weitere Mitglieder in der Regierung von der NSDAP. Wie fatal diese Fehleinschätzung war, sollte sich jedoch nach wenigen Tagen bereits zeigen. Am 1. Februar 1933 setzte Hitler die Auflösung des Reichstags (des Parlaments) und Neuwahlen durch. Er erhoffte sich vom Ausgang der Wahl im März 1933 die absolute Mehrheit der Sitze im Reichstag.

Ausschaltung der politischen Gegner

In der Zeit vor der Wahl terrorisierten die SA und die SS offen die politischen Gegner Hitlers und der NSDAP. Dieser Terror wurde geduldet, mehr noch, die z. T. von Hitler gesteuerte Presse trug ebenfalls zur Stimmungsmache und Propaganda gegen den politischen Gegner bei. Der Hauptgegner Hitlers und seiner Partei waren die Kommunisten, vor allem in Form der Kommunistischen Partei Deutschlands, der KPD. So nutzte Hitler den Reichstagsbrand zur weiteren Verfolgung seiner Gegner.

Zusammenfassung: Reichstagsbrand 1933 und die Notverordnung

Als am 27. Februar 1933 der Reichstag brannte, bezichtigten die Nationalsozialisten sofort die Kommunisten, den Brand gelegt und einen Umsturzversuch unternommen zu haben. Der Reichstagsbrand wurde für die nationalsozialistische Propaganda ausgeschlachtet.

Die Nazis machten auch einen Brandstifter aus, Marinus van der Lubbe galt fortan als Täter des Reichstagsbrands. Marinus van der Lubbe war ein niederländischer Kommunist und erklärte, er habe die Tat allein unternommen. Die Nazis begannen dennoch in der Nacht mit der Verhaftung Tausender kommunistischer Funktionärinnen und Funktionäre, da sich die Nationalsozialisten überzeugt zeigten, dass es sich um eine Verschwörung handeln würde. Auch nutzten sie die Gelegenheit, um andere politische Gegner festzunehmen. Sie nannten die Inhaftierung Schutzhaft. Die Presse der linken Parteien wurde zudem verboten und ihre Wahlwerbung eingeschränkt.

Am 28. Februar 1933 erließ der Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Druck Hitlers die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, eigentlich Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die der Abwehr der kommunistischen staatsgefährdenden Gewalttaten dienen sollte. Die Notverordnung nach dem Reichstagsbrand hatte aufgrund der Grundlagen in der Weimarer Verfassung Gesetzescharakter und wurde während der ganzen Zeit der Naziherrschaft nicht wieder aufgehoben. Mit der Verordnung nach dem Reichstagsbrand bekamen die Nazis die Möglichkeit, legal und offen gegen ihre Gegnerinnen und Gegner vorzugehen. Die bürgerlichen Freiheiten waren damit de facto abgeschafft.

Ergebnisse der Wahl vom März 1932, das Ermächtigungsgesetz und die Folgen des Reichstagsbrands

Trotz aller Einschüchterungsversuche und Verbote verpasste die NSDAP in der Wahl vom März 1933 die absolute Mehrheit. Hitler strebte nun auf anderem Weg die diktatorische Vollmacht an. Am 24. März 1933 stimmten im Reichstag alle Parteien mit Ausnahme der SPD für das neue Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Dieses Gesetz ermöglichte es Hitler, selbst Gesetze zu erlassen. Er benötigte nun nicht mehr den Reichstag, um Gesetze einzubringen und zu verabschieden. Diesen Gesetzen wurde es auch gestattet, von der Weimarer Verfassung abzuweichen. Das bedeutete, dass das Volk nicht mehr der Souverän (Inhaber der Macht) war. Das Parlament hatte sich quasi selbst abgeschafft.

Auch die Verfassung war vor Veränderung nicht mehr geschützt. Sogar die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger konnte Hitler nun ohne die gewählten Abgeordneten ändern, aussetzen oder abschaffen. Dieses Gesetz wird Ermächtigungsgesetz genannt und der Weg in die Diktatur war damit frei.

Die Bewertung des Reichstagsbrands 1933 im Geschichtsunterricht

Bis zum Jahr 2019 war die Einzeltäterthese vom Brandstifter van der Lubbe unter Historikerinnen und Historikern unumstritten. 2019 jedoch wurde eine eidesstattliche Erklärung von 1955 von dem Mitglied der SA Hans-Martin Lennings gefunden, in der Lennings erklärt, er selbst habe van der Lubbe an dem Abend mit dem Auto zum Reichstag gefahren. Zu diesem Zeitpunkt habe er bereits Brandgeruch wahrgenommen. Marinus van der Lubbe kann demnach nicht der Täter des Reichstagsbrands gewesen sein. Bis heute ist aber unklar, wer den Brand nun tatsächlich legte. Es gibt verschiedene Theorien zum Reichstagsbrand. So behauptete auch die politische Linke als Gegenpropaganda, die Nazis seien es selbst und der Reichstagsbrand inszeniert gewesen.

Flugblatt der Nsdap 1933

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