23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz

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Grundlagen zum Thema 23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Ermächtigungsgesetz – Definition
Das Ermächtigungsgesetz, das den offiziellen Namen Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich trug, basierte auf der Idee des in der Weimarer Reichsverfassung verankerten Notverordnungsrechts nach Artikel 48. Dieses Recht sprach dem Reichspräsidenten besondere Kompetenzen zu, wenn sich das Reich in einer Notsituation befand. Es durften dann zum Beispiel Verordnungen erlassen werden, ohne das Parlament einzubeziehen.
Im Verlaufe der Weimarer Republik kam es immer wieder zu solchen Notverordnungen. Was genau das im Kontext des Nationalsozialismus bedeutete und worin sich Hitlers Ermächtigungsgesetz von vorherigen Notverordnungen unterschied, erfährst du in diesem Text.
Ermächtigungsgesetz 1933
Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 schuf die rechtliche Grundlage für den Terror während der NS-Diktatur. Auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes wurde die Demokratie de facto außer Kraft gesetzt, da der Regierung Hitlers durch das Ermächtigungsgesetz das Recht eingeräumt wurde, Gesetze ohne Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat zu erlassen. Es gilt also quasi als Symbol für die Selbstausschaltung des Parlamentarismus gegenüber dem Machtanspruch der Nationalsozialisten.
Ermächtigungsgesetz – Vorgeschichte
Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Seine Partei, die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei), hatte von nun an zusammen mit der DNVP (Deutschnationale Volkspartei) die Regierungsmehrheit. Als knapp einen Monat später, am 27. Februar 1933, der Reichstag brannte, erließ die Regierung die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, die es ihr erlaubte, politische Gegner, besonders aber Kommunisten, die für den Reichstagsbrand verantwortlich gemacht wurden, zu verfolgen. Durch die Notverordnung wurde somit bereits der Grundstein für die Verfolgung politischer Gegner gelegt.
Der Reichstagsbrand am 27. Februar wurde von den Nationalsozialisten genutzt, um politische Gegner als Schuldige zu benennen und sie somit verfolgen und verhaften zu können. Dies betraf in besonderem Maße die Kommunisten, da sie direkt verantwortlich gemacht wurden. Das Schicksal des Niederländers Marinus van der Lubbe zeigt dies besonders gut auf.
Ermächtigungsgesetz – Abstimmung im Reichstag
Damit Hitler seine Macht jedoch auf Dauer festigen konnte, brauchte er die absolute Mehrheit im Reichstag. Diese verfehlte er am 5. März 1933 bei den sogenannten Märzwahlen, da die NSDAP mit nur 43,9 Prozent der Stimmen gewählt wurde. Hitler war somit weiterhin auf eine Koalition mit der DNVP angewiesen, verschaffte sich mit dem Tag von Potsdam am 21. März 1933 jedoch mehr Popularität. Mit einem Staatsakt wurde der Reichstag in der Garnisonskirche zu Potsdam eröffnet und sollte dem Präsidenten und dem Volk die angebliche Übereinstimmung der neuen Regierung mit der preußisch-deutschen Tradition demonstrieren. Der Tag von Potsdam diente Hitler somit als Mittel zum Zweck, um den Abgeordneten zwei Tage später das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, zur Abstimmung vorzulegen.
Da Hitler und seine NSDAP bei den Märzwahlen keine Mehrheit erzielen konnten und sie weiterhin auf die DNVP angewiesen waren, inszenierte er am 21. März 1933 den Tag von Potsdam, an dem in feierlicher Stimmung der neue Reichstag eröffnet wurde. Dadurch wollte Hitler seine Beliebtheit im Volk steigern.
Dem Ermächtigungsgesetz stimmte der Reichstag mit einer Zweidrittelmehrheit zu, die durch Einschüchterungen und Druck gegenüber den anderen Parteien erlangt wurde. Ausschlaggebend für die Zweidrittelmehrheit waren die Stimmen der bürgerlichen Parteien und des Zentrums. Sie hofften, durch ihr Entgegenkommen später Einfluss auf die Durchführung des Gesetzes nehmen zu können. Nur die SPD stimmte gegen das Ermächtigungsgesetz 1933.
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ hieß es in einer Reichstagsrede, die der SPD-Politiker Otto Wels bezüglich des Ermächtigungsgesetzes der Nationalsozialisten hielt. In dieser machte er nicht nur die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten gegenüber dem Machtanspruch der Nationalsozialisten deutlich, sondern auch den Ehrgeiz, dass der Geist der SPD selbst bei politisch motivierten Morden durch die NSDAP weiterleben werde.
Ermächtigungsgesetz – Gesetzeserlass
Über die tatsächlichen Gründe für die Zustimmung der Abgeordneten zum Ermächtigungsgesetz lässt sich ohne genaue Untersuchung von Quellen größtenteils nur spekulieren. Es gibt aber weit verbreitete Annahmen, die teils logisch herzuleiten sind:
NSDAP und DNVP, die zum Zeitpunkt des Gesetzeserlasses demokratisch gewählt waren, unterstützten das Vorhaben aus ideologischer Überzeugung. Sie teilten die extrem nationalistischen Ideen Hitlers und das Konzept des sogenannten Führerstaates, dem die Weimarer Demokratie in ihren Augen im Weg stand.
Konservative Parteien, wie das Zentrum oder die Bayerische Volkspartei, stimmten ebenfalls geschlossen für das Gesetz. Hier ist anzunehmen, dass es sich um politischen Opportunismus gehandelt hat: Sie erhofften sich vermutlich Privilegien (Sonderrechte) oder weniger Verfolgung und Schikane, wenn sie sich nicht öffentlich als Gegner Hitlers zu erkennen geben. Ein weiteres Motiv könnte die antikommunistische bzw. antisozialistische Haltung der NSDAP gewesen sein, die einen gemeinsamen Nenner von Konservatismus und Nationalsozialismus darstellte.
Nur die in der SPD abgeordneten Sozialdemokraten lehnten das Gesetz einstimmig ab. Sie und die Kommunisten (deren Partei, die KPD, nach den Märzwahlen bereits verboten worden war) erfuhren schon seit dem Reichstagsbrand Schikane, Verfolgung, Verhaftung und politische Morde. Schlimmer hätte die Situation für die Gegner Hitlers ohnehin kaum kommen können. Entsprechend stimmten sie trotz der Gefahr der Repression gegen das Ermächtigungsgesetz, um die Ehre zu wahren, wie Otto Wels in seiner Rede verdeutlichte.
Ermächtigungsgesetz – Folgen
Die Gewaltenteilung, aber auch der Parlamentarismus wurden durch das Ermächtigungsgesetz praktisch aufgehoben, da der Regierung eingeräumt wurde, Gesetze ohne die Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat zu erlassen. Die erlassenen Gesetze durften dabei auch von der Verfassung abweichen, was einer Aushöhlung der Staatsordnung von Weimar gleichkam. Das Ermächtigungsgesetz 1933, das zunächst auf vier Jahre festgesetzt wurde, wurde später mehrfach fristgemäß verlängert und stellte zusammen mit der sogenannten Reichstagsbrandverordnung die eigentliche Verfassungsgrundlage des NS-Regimes dar. Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte die Durchsetzung von Repressalien gegen politische Gegner sowie Gewerkschaften und auf Grundlage von rassistischen Ideen unerwünschte Personen. Das Ermächtigungsgesetz trat am 24. März 1933 in Kraft und ebnete den Weg in die NS-Diktatur.
Regierung konnte Gesetze ohne Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat erlassen. | → faktische Aufhebung von Parlamentarismus und Gewaltenteilung |
---|---|
Erlass von verfassungswidrigen Gesetzen | → Aushöhlung der Staatsordnung |
Wichtig zu erwähnen ist aber auch, dass es durchaus Menschen gab, die sich der Folgen des Ermächtigungsgesetzes bewusst waren. Der aufmerksame Zeitgenosse wusste den Nationalsozialismus in die militaristische Tradition Deutschlands einzuordnen und die reale Gefahr eines Kriegs anzuerkennen. Diese Befürchtungen laut auszusprechen, hätte man aber mit dem Leben oder der körperlichen Freiheit bezahlen müssen.
Ermächtigungsgesetz – Zusammenfassung
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bildete gemeinsam mit der Reichstagsbrandverordnung vom 27. Februar die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Es hebelte die Kompetenzen der Abgeordneten aus und übertrug Adolf Hitler als Reichskanzler die alleinige Gesetzgebungskompetenz. Er konnte somit am Parlament vorbei regieren.
Durch das Aushebeln demokratischer Grundprinzipien und Grundrechte sicherten die Nationalsozialisten ihren totalitären Machtanspruch, der keine Opposition (politische Gegnerschaft) und keine freie Meinung duldete.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Ermächtigungsgesetz
Transkript 23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Berlin, 23. März 1933: Mit der Abstimmung des Reichstags über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” entmachtet sich die Demokratie in Deutschland und gibt Hitler den Weg zur Alleinherrschaft frei. Der Diktator konnte fortan eigenständig Verträge abschließen und Gesetze erlassen, auch wenn diese gegen die Verfassung verstießen. Die Sozialdemokraten stimmten mit 94 Stimmen gegen das Gesetz und wurden in der Folge von einer Verhaftungswelle überrollt. Das Ermächtigungsgesetz war die Grundlage für den Terror des NS Staates, für Repressalien gegen politische Gegner, gegen Gewerkschaften und rassisch unerwünschte Personen.

Der Diktator Josef Stalin

Leni Riefenstahl – das „Auge des Führers“

1922 - Mussolinis Marsch auf Rom

9. November 1923 – Der Hitlerputsch

23. November 1923 – das reichsweite Verbot der NSDAP

21. Januar 1924 – Der Tod von Wladimir Iljitsch Lenin

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23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz

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7. Dezember 1941 – Der Angriff auf Pearl Harbor

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6. Juni 1944 – die Landung der Alliierten in der Normandie

Der Abwurf von V1-Raketen auf London 1944

Die Ermordung von Ernst Thälmann am 18. August 1944

Die Befreiung von Paris am 25. August 1944

25. September 1944 – Aufstellung des „Volkssturms“

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Das Begräbnis von Generalfeldmarschall Erwin Rommel

20. Oktober 1944 – Die Rote Armee erobert Belgrad

9. November 1944 – Goebbels Rede vor dem „Volkssturm“

16. Dezember 1944 – die Ardennenoffensive

2. Januar 1945 – Bombenangriff auf Nürnberg

16. Januar 1945 – die Bombardierung Magdeburgs

27. Januar 1945 – die Befreiung des KZ Auschwitz

4. Februar 1945 – Beginn der Konferenz von Jalta

13. Februar 1945 – die Bombardierung Dresdens

9. März 1945 – Die Bombardierung Tokios

29. März 1945 – Die Eroberung von Frankfurt am Main

Dietrich Bonhoeffer und Wilhelm Canaris – Widerstand im Dritten Reich

11. April 1945 – Die Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald

Die Eroberung Wiens durch die Rote Armee am 13. April 1945

15. April 1945 – Die Befreiung des KZ Bergen-Belsen

Die Schlacht um die Seelower Höhen

21. April 1945 – Rote Armee erreicht Berliner Stadtgrenze

25. April 1945 – Das Treffen amerikanischer und sowjetischer Truppen in Torgau

29. April 1945 – Die Befreiung des KZ Dachau

30. April 1945 – Die Befreiung Münchens durch US-Truppen

7. Mai 1945 – Die Kapitulation Deutschlands

8. Mai 1945 – Die Siegesfeiern zum Kriegsende

6. August 1945 – Abwurf der Atombombe auf Hiroshima

Der Abwurf der Atombombe auf Nagasaki am 9. August 1945

Die Kapitulation Japans am 15. August 1945

2. September 1945 – Die Kapitulation Japans
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