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Die Verfassung des Deutschen Reichs 1871

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Lasse
Die Verfassung des Deutschen Reichs 1871
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Grundlagen zum Thema Die Verfassung des Deutschen Reichs 1871

Deutschland und die Welt am Vorabend des Kaiserreichs

Das Deutsche Reich bzw. Deutsche Kaiserreich von 1871 gründete sich zu Zeiten der Industrialisierung. Menschen zogen vom Land in die Städte, um dort zu arbeiten. Überall entstanden große Fabriken und neue Ideen und Erfindungen schossen wie Pilze aus dem Boden. Die gesamte Welt veränderte sich von Grund auf – so auch Deutschland.

Die Gründung des Deutschen Reichs im Januar 1871 war dabei ein tiefer Einschnitt in der deutschen Geschichte. Zwar gab es bereits lange davor ein deutsches Zusammengehörigkeitsgefühl und Nationalbewusstsein, wie auch die Revolution von 1848/49 zeigte, Deutschland selbst war aber nicht viel mehr als ein Flickenteppich aus vielen vereinzelten Herrschaftsgebieten und Fürstentümern, lose vereint im Deutschen Bund. Erst dem früheren preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck sollte es gelingen, mittels seiner berühmten „Blut und Eisen Politik“ alle außenpolitischen Widersacher zu bezwingen und die deutschen Fürsten von einem geeinten Staat zu überzeugen.

Otto von Bismarck: der Vater der deutschen Reichsverfassung

Nach dem von Bismarck initiierten Deutsch-Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich 1866 gründete sich zunächst der Norddeutsche Bund. Nach dem Krieg 1870 gegen Frankreich schlossen sich auch die süddeutschen Staaten dem Bund an und der Weg war frei für die sogenannte Kleindeutsche Lösung. Am 18. Januar 1871, am sogenannten Reichsgründungstag, war es dann so weit: Deutschland feierte die Gründung des Kaiserreichs im Spiegelsaal des Schlosssaals zu Versailles in Frankreich. Dies stellte nicht unbeabsichtigt auch eine ungeheure Erniedrigung Frankreichs dar und legte den Grundstein zu einer lange währenden Erbfeindschaft zwischen Deutschland und Frankreich.

Nachdem das künftige Staatsgebiet feststand, bedurfte es noch einer Verfassung. Diese trat im Mai des Jahres 1871 in Kraft und lässt sich nicht verstehen, ohne den enormen Einfluss von Otto von Bismarck zu berücksichtigen, der dieser Verfassung seinen Stempel aufdrückte. Deshalb spricht man nicht zu Unrecht auch von der bismarckschen Reichsverfassung von 1871. Doch konnten sich föderale Prinzipien oder auch mehr Mitspracherecht des Volkes gegenüber den Interessen des Kaisers, der Monarchen und der Fürsten durchsetzen?

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871

Die erste Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 beruhte auf dem Konzept der konstitutionellen Monarchie. Der Kaiser hatte zwar noch immer die größte Macht inne, doch musste er sich nun an Gesetze sowie an die Regeln der Verfassung halten und stand nicht über dem Gesetz. Im Vergleich zur Verfassung von 1849 gab es also tatsächlich einige demokratische Fortschritte, doch hatte die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 hinsichtlich der Gewaltenteilung längst nicht alle Erwartungen des Volkes erfüllt.

Gewaltenteilung in der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871

Anstatt von Gewaltenteilung spricht man bei der Verfassung 1871 eher von einer Gewaltenverschränkung. Warum dies so ist, erklärt sich am besten, indem man die einzelnen Elemente der Exekutive (die vollziehende, vollstreckende Gewalt) und Legislative (die gesetzgebende Gewalt) betrachtet.

Verfassung_des_Deutschen_Reichs

Der deutsche Kaiser

Der Kaiser hatte die mächtigste und vor allem eine kaum zu kontrollierende Stellung in der Reichsverfassung von 1871 inne. Völkerrechtlich vertrat er sein Reich an vorderster Stelle und war maßgeblich an dessen Gesetzgebung beteiligt. Außerdem konnte er Regierungen ernennen und auch wieder entlassen. Zudem konnte er den Reichstag einberufen und wieder abberufen.

Der Reichskanzler

Den anderen Part der Exekutive bildete der Reichskanzler, der ebenfalls vom Kaiser bestimmt wurde. Dieser war Vorsitzender des Bundesrates und unterlag ebenfalls keiner Kontrolle durch den Reichstag. Er war nach dem Kaiser der zweitmächtigste Mann im Staat.

Der Reichstag

Der Reichstag ist das einzige demokratisch gewählte Gremium nach der Deutschen Verfassung von 1871 und wurde von Männern über 25 gewählt. Ihm oblag das Budgetrecht (außer Militärhaushalt), das heißt, der Reichstag bestimmte, was mit den Steuergeldern gemacht wurde. Mit Zustimmung des Bundesrates besaß er zudem die Möglichkeit der Gesetzesinitiative, die er jedoch gegen Bundesrat, Kanzler und Kaiser durchsetzen musste. Das bedeutete, der Reichstag konnte Gesetze vorschlagen. Da er schlussendlich keinerlei Kontrolle über das Militär oder die Regierung hatte und auch außenpolitisch nicht mitbestimmen konnte, blieb er leider nahezu machtlos.

Der Bundesrat: der eigentliche Souverän des Reichs

Den legislativen Part hatte der Bundesrat inne. Dieser setzte sich aus Vertretern der einzelnen Bundesstaaten zusammen und war an der Gesetzgebung beteiligt, aber eben nur unter Vorsitz des Reichskanzlers. Wegen der Stellung von Kaiser und Kanzler zum Bundesrat spricht man statt von einer Gewaltenteilung von einer Gewaltenverschränkung, da die Gewalten nicht wirklich aufgeteilt wurden, sondern die entscheidenden Machtbefugnisse in den Händen des Kaisers und des Reichskanzlers lagen.

Insgesamt bestand das Reich aus 25 Staaten: jeweils vier Königreiche, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer und den freien Städten Hamburg, Bremen und Lübeck. Sie waren die sogenannten Souveräne im Reich. Die flächenmäßige Größe der einzelnen Staaten spiegelte sich in der Anzahl ihrer Vertreter im Bundesrat wider. Preußen beispielsweise hatte allein aufgrund seiner Größe ganze 17 von insgesamt 58 Sitzen im Reichstag inne und besaß diesbezüglich eine Sperrminorität. Eine Sperrminorität bedeutet, dass ein Veto Preußens eine Gesetzesinitiative jederzeit unmöglich machte, da Preußen diese einfach blockieren konnte. Der Bundesrat konnte also ohne Preußen praktisch nichts beschließen. Andere Gebiete, wie beispielsweise Bayern oder Württemberg, besaßen sogenannte Reservatrechte (auch Sonderrechte, das bedeutete, dass sie eigene Reservate selbst leiten konnten, so zum Beispiel ein eigenes Kriegsministerium in Bayern). Dies schwächte den Bundesrat zusätzlich.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871: Zusammenfassung

War die Verfassung des Deutschen Reichs 1871 eigentlich demokratisch? Zwar durften weder Frauen noch Bürger unter 25 ihre Stimme abgeben, doch war das deutsche Wahlrecht von 1871 im internationalen Vergleich aufgrund eines allgemeinen Gleichheitsprinzips recht fortschrittlich. Erstmalig durfte jeder wählen, unabhängig seines Stands, seines Rangs oder seiner Klasse und jeder wahlberechtigte Bürger wählte seinen Abgeordneten direkt und nicht über Umwege oder sogenannte Wahlmänner wie in vielen anderen Ländern dieser Zeit. Niemand stand mehr über dem Gesetz, auch nicht der Kaiser, und das war zweifellos ein gesellschaftlicher Fortschritt.

Das Hauptproblem der Reichsverfassung 1871 war jedoch die ungleiche Verteilung der Macht, die letzten Endes den Einfluss der gewählten Abgeordneten auf ein Minimum beschränkte. Der Reichstag sowie auch der Bundesrat konnten sich in wichtigen Fragen nur schwer gegen den Willen von Kanzler und Kaiser durchsetzen. Außerdem unterlagen diese Mächtigen, die Exekutive des Deutschen Reichs, keiner Kontrolle. Auch Grundrechte wurden den Menschen mit der Verfassung nicht gewährleistet.

In ihrer Struktur blieb die Verfassung von 1871 bis in den Ersten Weltkrieg hinein unverändert. Mit der Abdankung des Kaisers 1919 änderte sich dann jedoch alles. Am 11. August 1919 wurde die Reichsverfassung aufgehoben. Die Verfassung der Weimarer Republik trat in Kraft.

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Vorschaubild einer Übung

Transkript Die Verfassung des Deutschen Reichs 1871

Hallo, mein Name ist Lasse und heute erzähle ich euch von den wichtigsten Merkmalen der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 und ihrer Problematik. Um dieses Video zu verstehen, solltet ihr vielleicht wissen, wer Otto von Bismarck war, was seine politischen Grundprinzipien waren, und wann und wie das Deutsche Reich gegründet wurde.

Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie. Das bedeutete, der Kaiser hatte die größte Macht im Reich, er musste sich aber an die geltenden Gesetze und die Regeln der Verfassung halten. Anstatt einer Gewaltenteilung gab es im Deutschen Reich eine Gewaltenverschränkung mit dem Kaiser und den Staaten, die im Bundesrat vertreten waren.

Die Exekutive des Deutschen Reichs

Schauen wir uns nun die Exekutive des Deutschen Reichs an. Zunächst einmal den Kaiser. Der Kaiser als Hauptbestandteil der Exekutive hatte folgende Befugnisse. Er vertrat das Reich völkerrechtlich nach außen, hatte eine Mitwirkung an der Gesetzgebung und den militärischen Oberbefehl. Zudem kam es ihm zu, die Regierung zu ernennen und zu entlassen. Ferner berief der Kaiser den Reichstag ein und schloss ihn auch wieder. Dies alles führte zu einer sehr mächtigen und fast unkontrollierbaren Stellung des Kaisers in der Verfassung.

Den anderen Teil der Exekutive bildete der Reichskanzler, der vom Kaiser eingesetzt wurde. Auch der Reichskanzler unterlag keinerlei Kontrolle der Volksvertretung. Außerdem war er Vorsitzender des Bundesrates.

Und nun zum Bundesrat. Der Bundesrat war an der Gesetzgebung beteiligt. Er setzte sich aus Vertretern der Bundesstaaten zusammen. Sein Vorsitzender war der Reichskanzler. Wegen der Stellung des Bundesrates und des Kaisers spricht man von einer Verschränkung der Gewalten anstatt von einer Gewaltenteilung.

Die Bedeutung der 25 Bundesstaaten

Nun zur Bedeutung der 25 einzelnen Bundesstaaten. Das Deutsche Reich war ein föderaler Bundesstaat. Das bedeutet, dass es aus mehreren einzelnen Staaten bestand, die jeweils für sich eigene Rechte hatten. Insgesamt waren dies 25 Staaten. Darunter 4 Königreiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 7 Fürstentümer und die freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck. Die 22 Fürsten der Bundesstaaten und die Senate der freien Städte waren der Souverän** im Reich.

Die flächenmäßige Größe der einzelnen Staaten spiegelte sich in der Anzahl ihrer Vertreter im Bundesrat wieder. Preußen als mit Abstand flächenmäßig größter Staat hatte allein 17 von 58 Stimmen im Bundesrat und verfügte damit über eine Sperrminorität. Wenn jemand eine Sperrminorität hat, kann er allein durch seinen Stimmenanteil bei Abstimmungen bestimmte Beschlüsse verhindern. Mit anderen Worten: Ohne die Zustimmung Preußens konnten die anderen Staaten im Bundesrat nichts erreichen. Einige Staaten, wie zum Beispiel Württemberg und Bayern, hatten bestimmte Reservatrechte. Bayern hatte beispielsweise ein eigenes Kriegsministerium und die Post- und Bahnhoheit.

Die Makel der Verfassung von 1871

Der Reichstag wurde von Männern über 25 Jahren gewählt. Er hatte das Budgetrecht inne, mit Ausnahme des Militärhaushalts. Mit Zustimmung des Bundesrats hatte der Reichstag zudem die Gesetzesinitiative. Aber der Reichstag hatte keinerlei Kontrolle gegenüber dem Militär und der Regierung, und der hatte auch in der Außenpolitik nichts mitzubestimmen. So war der Reichstag sehr schwach im Vergleich zu Bundesrat, Kaiser und Reichskanzler.

Der größte Makel an der Verfassung von 1871 war die ungleiche Verteilung der Macht. Die lag beim Kaiser, dem Bundesrat und dem Reichskanzler. So gab es ein sehr starkes Übergewicht der Exekutive, die so gut wie gar nicht kontrolliert wurde, denn das Volk hatte kaum Mitspracherecht. Weil die Exekutive im Deutschen Reich kaum kontrolliert wurde, war es sehr wichtig, dass dort fähige Politiker saßen. Bis 1890 war Otto von Bismarck Reichskanzler. Dann wurde er vom Kaiser Wilhelm II entlassen, der vor allem in der Außenpolitik nicht besonnen handelte.

So liebe Freunde, jetzt wisst ihr Bescheid. Und bis zum nächsten Mal - haltet die Ohren steif.

Die Verfassung des Deutschen Reichs 1871 Übung

Du möchtest dein gelerntes Wissen anwenden? Mit den Aufgaben zum Video Die Verfassung des Deutschen Reichs 1871 kannst du es wiederholen und üben.
  • Bestimme, welche Regierungsfunktionen das entsprechende Verfassungsorgan innehatte.

    Tipps

    Kaiser und Reichskanzler hatten zusammen die Exekutive inne.

    Im Bundesrat waren die Repräsentanten der Bundesstaaten vertreten.

    Lösung

    Die Verfassungsorgane übernahmen in der Regierung des Deutschen Reichs von 1871 folgende Aufgaben:

    • Kaiser: Er vertrat das Reich völkerrechtlich nach außen, wirkte an der Gesetzgebung mit, hatte den militärischen Oberbefehl inne, ernannte und entließ die Regierung. Außerdem berief er den Reichstag ein und schloss diesen. Zusammen mit dem Reichskanzler bildete der Kaiser die Exekutive.
    • Reichskanzler: Er wurde vom Kaiser einberufen, war Vorsitzender des Bundesrats und unterlag keiner Kontrolle der Volksvertretung.
    • Bundesrat: Er war an der Gesetzgebung beteiligt und setzte sich aus Vertretern der Bundesstaaten zusammen.
    • Reichstag: Er wurde von Männern über 25 Jahren gewählt, hatte das Budgetrecht inne (außer über den Militärhaushalt) und übernahm mit Zustimmung des Bundesrats die Gesetzesinitiative. Der Reichstag hatte keine Kontrolle über Militär und Regierung und verfügte über kein Mitspracherecht in der Außenpolitik.

  • Fasse die Rolle des preußischen Landtags innerhalb der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 zusammen.

    Tipps

    Je größer ein Bundesstaat war, desto mehr Vertreter im Bundesrat durfte dieser Staat stellen.

    Lösung

    Preußen bzw. der preußische Landtag hatte innerhalb der Reichsverfassung von 1871 die Hegemonie inne. Nicht nur im Bundesrat waren mehrheitlich preußische Repräsentanten im Landtag vertreten, zudem war der deutsche Kaiser zugleich der König von Preußen. Außerdem war der Reichskanzler auch preußischer Ministerpräsident.

  • Arbeite die konservativen und liberalen Merkmale der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 heraus.

    Tipps

    Die Sperrminorität gilt als Beispiel für die Hegemonie Preußens, d. h. für dessen Vormachtstellung gegenüber den anderen Staaten. Ist das ein Merkmal für eine liberale, also freiheitliche Verfassung?

    Der Reichstag wurde als Gesamtvertretung des Volkes vom Volk gewählt.

    Lösung

    Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 war gekennzeichnet von konservativen und liberalen Merkmalen, da die Reichsverfassung ein Kompromiss zwischen dem konservativ monarchischen Staat und den Forderungen der Liberalen darstellte.
    Obwohl in dieser Verfassung die konservativen Merkmale überwogen, war die konstitutionelle Monarchie doch die Staatsform, die bis zum Ersten Weltkrieg mehrheitlich in Deutschland akzeptiert wurde. Deswegen forderten die Liberalen mehrheitlich nicht den Umbau der Verfassung in ein parlamentarisches System. Vielmehr sahen viele Liberale durch die Gründung des Deutschen Kaiserreiches ihren Wunsch nach einem Nationalstaat mit einer Zentralgewalt und einer einheitlichen Gesetzgebung erfüllt.
    Dass nur Männer wählen durften, wirkt aus heutiger Sicht natürlich sehr konservativ. Damals galt es in Deutschland jedoch bereits als liberal, dass überhaupt Menschen aus allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit besaßen, den Gang an die Wahlurne anzutreten.

  • Zeige, inwiefern sich in der Reichsgründung von 1870/71 die unterschiedlichen sozialen und politischen Interessen widerspiegeln.

    Tipps

    Wenn es stimmt, dass das neue Reich ein Nationalstaat ohne Nation gewesen sei, welche Rechte wurde dann den Liberalen innerhalb der Verfassung eingeräumt?

    Lösung

    Der Historiker Eberhard Jäckel stellt die unterschiedlichen sozialen und politischen Interessen an der Reichsgründung wie folgt dar:

    • Die Liberalen haben zwar einen Nationalstaat gefordert, wurden dann aber von der feudalen Oberschicht bewusst aus der Verfassung ausgeschlossen.
    • Die feudale Oberschicht hatte weniger Interesse an einem Nationalstaat, weil dieser Machteinbußen mit sich gebracht hätte. Die Liberalen hofften hingegen durch die Gründung eines Nationalstaats auf einen Wirtschaftsaufschwung und damit auf eine bessere gesellschaftliche Position.
    Quelle: Bahr, Frank (Hrsg.): Horizonte II. Geschichte für die Oberstufe. Von der Französischen Revolution bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts. Westermann: Braunschweig, 2003, S. 171 f.

  • Gib das preußische Dreiklassen-Wahlrecht wieder.

    Tipps

    Das Dreiklassenwahlrecht stufte die Wähler nach ihren Steuerleistungen in drei Klassen ein. Je mehr Steuern ein Wähler entrichtete, umso höher war das Gewicht seiner Stimme.

    Nur eine Aussage ist korrekt.

    Lösung

    Der SPD-Politiker Eduard Bernstein prangert in der vorliegenden Quelle das preußische Dreiklassen-Wahlrecht an. Ausgehend von der Höhe der Steuerabgaben hatte die Stimme des Wählers dabei mehr bzw. weniger Gewicht. Obwohl die Mehrheit der preußischen Wahlberechtigten der dritten Klasse angehörte, hatte ihre Stimme gegenüber der zweiten und ersten Klasse, die jeweils eine Minderheit waren, weniger Gewicht.

    Quelle: Bahr, Frank (Hrsg.): Horizonte II. Geschichte für die Oberstufe. Von der Französischen Revolution bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts. Westermann: Braunschweig, 2003, S. 172.

  • Analysiere die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 auf ihren modernen und traditionellen Charakter.

    Tipps

    Obwohl den Parteien eine wichtige moderne Funktion innerhalb der Reichsverfassung zukam, blieben sie auch rückständig. Inwiefern?

    Lösung

    Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs zeichnete sich ebenso durch ihre modernen demokratischen Züge wie auch durch ihre traditionellen monarchischen Elemente aus. Obwohl die Verfassung vor allem durch die Rolle der Parteien moderner wurde, wurde die konstitutionelle Verfassung nie in Frage gestellt. Erst mit dem Ende des Ersten Weltkrieges drängten die Mehrheitsparteien in die Regierung. Die militärische Führung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff wollte keine Verantwortung für die Niederlage übernehmen, obwohl sie im Laufe des Krieges die Politik des Kaiserreichs fast diktatorisch bestimmt hatte. Die Machtübernahme durch die Parteien ließen sie daher nur allzu bereitwillig geschehen. Durch den Druck des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, nur mit einer demokratischen Regierung Frieden zu schließen, wurde schließlich der Weg für eine Parlamentarisierung frei und das Kaiserreich wurde am 28. Oktober 1918 zu einer parlamentarischen Monarchie, bis es sich kurze Zeit später mit der Entstehung der Weimarer Republik vollständig auflöste.

    Quelle: Kaiserreich (1871-1918): https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/kaiserreich (abgerufen am 14.09.2020)