Die Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949
Die Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949
Das Grundgesetz von 1949 ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Erfahrt mehr über seine Entstehung in der Nachkriegszeit, seine Struktur mit Grundrechten und politischem System. Interessiert euch? Dies und vieles mehr findet ihr im folgenden Text!
Das Grundgesetz von 1949 ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Funktionsweise des Staates und die Aufgaben der Regierungsträger, legt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger fest und bestimmt die wichtigsten Gesetze. Aber warum heißt das Grundgesetz Grundgesetz und nicht Verfassung? Und was steht eigentlich darin?
Die Entstehung des Grundgesetzes – eine Kurzfassung
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wollte man in Deutschland einen Neuanfang wagen. Die Politikerinnen und Politiker waren sich einig, dass ein Zustand wie die Diktatur Hitlers und die Gräueltaten des Dritten Reichs unbedingt vermieden werden sollten. Außerdem wollte man nicht einfach die Verfassung der Weimarer Republik, dem ersten demokratischen deutschen Staat, übernehmen, da diese einige Schwachstellen hatte. Daher wurde 1948 der Parlamentarische Rat gewählt, der aus 65 Mitgliedern verschiedener Parteien bestand und über mehrere Monate hinweg einen Entwurf für das Grundgesetz ausarbeitete. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Rates war der spätere erste Bundeskanzler der BRD, Konrad Adenauer.
Aufgrund der deutschen Teilung gehörten dem Parlamentarischen Rat nur Politikerinnen und Politiker aus den zehn westlichen Bundesländern an und das Grundgesetz sollte auch nur für den westlichen Teil Deutschlands gelten. Das ist auch der Grund, warum man es nicht als Verfassung bezeichnen wollte: Man sah das Grundgesetz nur als ein Provisorium, also eine Zwischenlösung, an, bis Deutschland wieder vereint war und eine gemeinsame Verfassung ausgearbeitet werden konnte. Der deutsche Staat, der durch das Grundgesetz gegründet werden sollte, war ebenfalls nicht als Dauerlösung angelegt.
Der Entwurf des Grundgesetzes wurde schließlich von den Militärgouverneuren der drei westlichen Besatzungszonen und den Landtagen der Bundesländer genehmigt.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Der Aufbau des Grundgesetzes
Der Text des Grundgesetzes besteht aus der Präambel, den Grundrechten sowie dem Aufbau des politischen Systems.
Die Präambel ist, einfach erklärt, die feierliche Einleitung des Grundgesetzes. Sie besagt, dass die Deutschen Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen haben und sich für den Frieden in Europa und der ganzen Welt einsetzen. Aus diesem Grund haben sie sich selbst das Grundgesetz gegeben.
Die Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz halten die Grundrechte fest. Einfach erklärt sind Grundrechte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die jeder Mensch in Deutschland besitzt. Sie gelten ein Leben lang und sind vor dem Staat einklagbar, falls sie verletzt werden. Die Grundrechte orientieren sich an den Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 festgehalten wurden.
Einen Überblick über die Grundrechte in Deutschland findest du in dieser Tabelle:
Artikel
Inhalt
Art. 1
Schutz der Menschenwürde
Art. 2
Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
Art. 3
Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Art. 4
Religions- und Glaubensfreiheit
Art. 5
Meinungs- und Pressefreiheit
Art. 6
Schutz von Ehe und Familie
Art. 7
Recht auf Schulwahl und Teilnahme am Religionsunterricht
Art. 8
Versammlungsfreiheit
Art. 9
Vereinigungsfreiheit
Art. 10
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Art. 11
Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet
Art. 12
Recht auf freie Berufswahl
Art. 13
Schutz der eigenen Wohnung und Privatsphäre
Art. 14
Schutz des Eigentums
Art. 15
Vergesellschaftung: Einige Bereiche der Wirtschaft können dem Markt entzogen und demokratisch verwaltet werden.
Art. 16
Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung, Asylrecht
Art. 17
Petitionsrecht
Art. 18
Verlust der eigenen Grundrechte bei Verletzung der Grundrechte eines anderen
Art. 19
Effektiver Rechtsschutz
Von Artikel 20 bis 146 geht es um den Aufbau des politischen Systems Deutschlands. Hier wird beispielsweise beschrieben, dass der deutsche Staat eine Demokratie ist, wie die Wahlen ablaufen, welche politischen Organe es gibt und wer Gesetze erlassen kann.
Die Entwicklung des Grundgesetzes bis heute
Obwohl das Grundgesetz 1949 nur als Übergangslösung verabschiedet wurde, galt es über 40 Jahre lang. Denn erst am 3. Oktober 1990 wurden West- und Ostdeutschland wiedervereinigt. Seitdem ist das Grundgesetz die Verfassung für ganz Deutschland.
Um das Grundgesetz zu verändern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags und des Bundesrats notwendig. Dazu ist es seit 1949 einige Male gekommen. Von einer Änderung ausgeschlossen sind laut der Ewigkeitsklausel in Artikel 79 jedoch die Grundrechte und Artikel 20, in dem die wichtigsten Staatsprinzipien (zum Beispiel die Demokratie) aufgeführt sind.
Die Verfassung eines Staates ist ein Text, in dem die wichtigsten Aufgaben und Regeln für das Zusammenleben und die Politik in diesem Land festgehalten sind.
Als das Grundgesetz 1949 verfasst und verkündet wurde, war Deutschland in die DDR und die BRD geteilt. Das Grundgesetz sollte nur für die BRD gelten und zwar nur so lange, bis die beiden deutschen Staaten wieder miteinander vereint waren und eine gemeinsame Verfassung erlassen werden konnte. Der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz besteht also nur im erhofften temporären Charakter des letzteren.
Die Grundrechte sind Rechte, die für alle Menschen in Deutschland ohne irgendeine Unterscheidung gelten. Diese Rechte müssen eingehalten und dürfen weder abgeschafft noch verändert werden. Zu den Grundrechten gehören beispielsweise die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, die Meinungsfreiheit oder das Recht auf eine freie Berufswahl.
Das Grundgesetz kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags und einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundesrats geändert werden. Unveränderlich sind jedoch Artikel 1 bis 19, in dem die Grundrechte festgelegt sind, und Artikel 20, der die wichtigsten Prinzipien des Staates beinhaltet, beispielsweise die Demokratie.
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