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Die Grundgesetzänderung

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Die Grundgesetzänderung
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Grundlagen zum Thema Die Grundgesetzänderung

Unser Grundgesetz ist nicht beständig, sondern kann verändert werden. Das Wichtige dabei ist, dass du auch einen Teil dazu beitragen kannst. Wir können als einzelne Person keine Veränderung am Grundgesetz vornehmen. Jedoch entscheiden wir, welche Abgeordnete in den Bundestag und Landtag ziehen, die wiederum eine Grundgesetzänderung initiieren können. Wenn sich viele Bürger zusammenschließen, können sie auch selbstständig und direkt Einfluss auf das Grundgesetz nehmen. Das Video zeigt dir, wie das funktionieren kann.

Transkript Die Grundgesetzänderung

Die Grundgesetzänderung. Kann das Grundgesetz, also unsere Verfassung, geändert werden? Ja! Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es einer Abstimmung im Bundestag und im Bundesrat. Jeweils ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um ein sogenanntes Bundesgesetz zu erlassen. Erst danach, also erst nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat und dem Erlass eines Bundesgesetzes, kann das Grundgesetz geändert werden. Eine Grundgesetzänderung kann von drei Gruppen initiiert werden: Von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder von Mitgliedern des Bundestages. Und wir, die Bürger? Können wir das Grundgesetz ändern? Ja! Wir, die Bürger von Deutschland, wählen Abgeordnete in den Bundestag und in die Landtage. Dadurch sind wir verantwortlich dafür, wer letztendlich Bundesgesetze erlässt und damit möglicherweise das Grundgesetz ändert. Diese Wahl ist eine indirekte Möglichkeit der Beteiligung am politischen Geschehen in unserem Land. Indirekt deshalb, weil wir das Grundgesetz nicht selbst ändern, sondern nur die Politiker wählen, die das dann für uns tun. Es gibt aber auch eine direkte Möglichkeit für uns Bürger, Einfluss auf das Grundgesetz zu nehmen. Eine direkte Möglichkeit der Beteiligung ist zum Beispiel eine Petition. Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte, die die Bürger dem Petitionsausschuss des Bundestages übergeben. Der Petitionsausschuss entscheidet, ob ein Anliegen im Bundestag beraten wird oder nicht. Allerdings kann man eine Petition nicht allein auf den Weg bringen. Für eine Petition benötigt man 50.000 sogenannte Mitzeichner. Menschen also, die die Petition unterstützen. Fällt die Entscheidung des Petitionsausschusses positiv aus, kann das zu einer Grundgesetzänderung führen. Das Grundgesetz kann also geändert werden. Und das geschieht durchschnittlich alle zwei Jahre mindestens einmal. Zusammenfassung: Um das Grundgesetz zu ändern, gibt es für die Bürger in Deutschland indirekte und direkte Möglichkeiten. Eine indirekte Möglichkeit ist zum Beispiel die Teilnahme an der Wahl des Bundestages. In Deutschland ist dies in der Regel alle vier Jahre möglich. Eine direkte Möglichkeit ist eine Petition. Jeder Bürger kann jeder Zeit eine Petition einreichen, wenn er 50.000 Mitzeichner hat.

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