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Team Zeitreise
Nürnberger Nachfolgeprozesse - Die Ärzteprozesse
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Grundlagen zum Thema Nürnberger Nachfolgeprozesse - Die Ärzteprozesse

In den Ärzteprozessen der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse waren insgesamt 23 Ärzte und höchste Sanitätsbeamte des NS-Regimes angeklagt. Sie wurden beschuldigt, in den Konzentrationslagern medizinische Versuche an den Häftlingen vorgenommen zu haben. Diese Versuche endeten oftmals tödlich. Insgesamt werden 7 Angeklagte zum Tode durch den Strang veruteilt.

Transkript Nürnberger Nachfolgeprozesse - Die Ärzteprozesse

  1. November 1946. Nach dem Abschluss des Hauptkriegsverbrecherprozesses gegen die überlebenden Führer des Dritten Reiches beginnt vor einem amerikanischen Militärgericht der erste der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Angeklagt sind 23 Ärzte und höchste Sanitätsbeamte des Dritten Reiches. Sie werden beschuldigt in Hitlers Konzentrationslagern medizinische Versuche an Häftlingen vorgenommen zu haben, die in vielen Fällen zum Tode, in den meisten anderen zu schweren gesundheitlichen Schäden führten. Nach der Anklageschrift waren die Versuchspersonen gegen ihren Willen zur Teilnahme an diesen Experimenten gezwungen und über das, was mit ihnen geschah in Unkenntnis gelassen worden. Die Opfer dieser Versuche waren vorwiegend Juden verschiedener Nationalität, Polen, Sowjetbürger aber auch Angehöriger anderer von den Deutschen eroberter Staaten und deutsche Staatsangehörige selbst. Für die Amerikaner begann die Vorgeschichte dieses Prozesses im Frühjahr 1945. Am 28. April hatten amerikanische Einheiten Dachau erobert und die überlebenden Häftlinge des Konzentrationslagers befreit. Die GIs sehen die Leichen von Häftlingen, die in letzter Minute von den SS-Wachen ermordet wurden. Und die im Chaos des Zusammenbruchs nicht mehr beseitigt werden konnten. Aber die amerikanischen Soldaten wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass zu den Toten von Dachau viele hundert Häftlinge gehören, die Opfer medizinischer Versuche wurden. Acht Tage vorher hatten die Amerikaner auf ihrem Vormarsch durch Thüringen das Konzentrationslager Buchenwald besetzt. Hier fanden sie medizinische Präparate. Neben Stücken tätowierter Haut und sogar Lampenschirmen aus Menschenhaut, die für die SS-Wachen präpariert worden waren, fanden sie konservierte menschliche Organe, die auf die Arbeit medizinischer Laboratorien schließen ließen. Schrumpfköpfe, nach den Methoden von Kannibalenstämmen präpariert. Sie waren, wie sich später herausstellte, für die Universität Graz bestimmt. Ein Querschnitt durch einen menschlichen Kopf, wie er auch an Universitäten zu Lehrzwecken verwendet wird. Aber um dieses Exponat zu gewinnen war ein Mensch ermordet worden. Die Dokumentaraufnahmen zeigen die Apparaturen der Vernichtung. Der Lichtschacht, durch den die Gaskristalle eingeworfen wurden, die dann in der heißen Luft verdampften. Das Gas selbst, Zyklon B. Es führte in zwei bis spätestens zehn Minuten zum Tode. Die Gaskammern. Fassungsvermögen bei jeder Aktion 250 Menschen. Die Krematorien. Hier wurden die Leichen von Millionen Ermordeten verbrannt. Dies war der Hintergrund, die Basis für medizinische Versuche am Menschen in einem in der Geschichte noch nie da gewesenen Ausmaß. Majdanek und Auschwitz waren nicht nur Vernichtungslager, sie waren auch Arbeitslager. Und sie boten ebenso wie Dachau, Buchenwald und andere Konzentrationslager genau das im Überfluss, was für medizinische Experimente am Menschen gebraucht wurde. Menschenmaterial. Nach über sieben Monaten Verfahrensdauer mit 139 Prozesstagen, der Anhörung von 85 Zeugen, der Vorlage von vielen hunderten von Dokumenten und öffentlichen Aussagen, ist das Verfahren mit der Beweisaufnahme, der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und den Schlussworten der Angeklagten abgeschlossen. 20. August 1947. Urteilsverkündung. Karl Brandt, der Militärgerichtshof Nummer eins hat Sie der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Mitgliedschaft in einer vom internationalen Militärgericht verbrecherisch erklärten Organisation für schuldig befunden. Für die genannten Verbrechen, deren Sie überführt sind, verurteilt der Militärgerichtshof Nummer eins Sie, Karl Brandt, zum Tode durch Erhängen. Gott sei Ihrer Seele gnädig. Insgesamt werden sieben Angeklagte zum Tode durch den Strang verurteilt. Außer Karl Brandt und Gebhardt, SS-Oberführer Viktor Brack, Oberdienstleiter in der Kanzlei des Führers, Rudolf Brandt, persönlicher Referent des Reichsführers SS, SS-Hauptsturmführer Waldemar Hoven, Lagerarzt im KZ Buchenwald, Joachim Mrugowski, Chef des Hygieneinstituts der Waffen-SS und auch Wolfram Sievers, Generalsekretär der Gesellschaft Ahnenerbe der SS. Die Todesurteile werden am 02. Juni 1948 vollstreckt nachdem Gnadengesuche abgelehnt worden sind. Neun Angeklagte werden zu lebenslänglicher oder zehn- bis 20-jähriger Haft verurteilt. Vier Jahre später werden diese Urteile im Gnadenwege wesentlich herabgesetzt.
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