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Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Flick-Prozess

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Team Zeitreise
Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Flick-Prozess
lernst du in der Oberstufe 7. Klasse - 9. Klasse

Grundlagen zum Thema Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Flick-Prozess

Im Zuge der Nürnberger Prozesse gegen die Verbrecher des NS-Regimes kam es zu den sogenannten Industrieprozessen. Von April bis Dezember 1947 saßen die Bosse der Firma Flick AG auf der Anklagebank. Ihnen wurden Zwangsarbeit, Deportation zur Sklavenarbeit, Plünderung, Arisierungen, Mitgliedschaft in Himmlers Freundeskreis sowie die Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen zur Last gelegt.

Transkript Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Flick-Prozess

Die Angeklagten der Nürnberger Nachfolgeprozesse Nummer fünf, eine Zusammenfassung. Der Hauptangeklagte, Friedrich Flick, Großindustrieller und Konzernchef, wurde wegen Beschäftigung von Zwangsarbeitern, Aneignung fremder Vermögenswerte und Teilnahme am Arisierungsprogramm des Dritten Reiches angeklagt und zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Flick wurde bereits 1950 wieder entlassen. Konrad Kaletsch, Mitglied in Aufsichtsräten mehrerer Unternehmen und ehemaliger Generalbevollmächtigter des Flick-Konzerns, wurde von den Richtern im Flick-Prozess freigesprochen. Otto Steinbrinck, ehemals Generalbevollmächtigter der Flick KG, rechte Hand von Friedrich Flick und später unter anderem Beauftragter Kohle West wurde wegen seiner Mitgliedschaft in der SS, wegen Aneignung fremder Vermögenswerte, Ausbeutung von Zwangsarbeitern und der wirtschaftlichen Verfolgung von Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt. Odilo Burkart, ehemals Generalbevollmächtigter im Flick-Konzern, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Mitteldeutschen Stahlwerke AG in Riesa und Wehrwirtschaftsführer wurde wegen seiner Kenntnis vom NS-Sklavenarbeitsprogramm und wegen Aneignung fremder Vermögenswerte angeklagt, jedoch vom Gericht freigesprochen. Bernhard Weiss, Neffe von Friedrich Flick, ehemals Generalbevollmächtigter der Flick KG und Aufsichtsratsmitglied beziehungsweise Vorsitzender des Aufsichtsrates in mehreren anderen Unternehmungen wurde wegen Aneignung fremder Vermögenswerte in den von den deutschen besetzten Gebieten und seiner Kenntnis vom NS-Sklavenarbeitsprogramm zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagt Hermann Terberger, Mitglied in mehreren Aufsichtsräten des Flick-Konsortiums und Wehrwirtschaftsführer wurde wegen Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Aneignung fremder Vermögenswerte angeklagt, vom Militärgerichtshof jedoch freigesprochen.