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Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Ärzteprozess

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Team Zeitreise
Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Ärzteprozess
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Grundlagen zum Thema Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Ärzteprozess

Von Dezember 1946 bis 20. August 1947 fanden in Nürnberg die Prozesse gegen Kriegsverbrecher des NS-Regimes statt. Von den 23 Angeklagten wurden sieben zum Tode verurteilt, fünf zu lebenslangen Haftstrafen und vier zu Haftstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen.

Transkript Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte im Ärzteprozess

Die Angeklagten im Nürnberger Nachfolgeprozess Nummer eins: Eine Zusammenfassung. Doktor Karl Brandt, Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS wurde als Mitverantwortlicher für das Euthanasie-Programm und wegen seiner Beteiligung an verbrecherischen Menschenversuchen vom US-Militärgerichtshof Nummer eins zum Tode verurteilt. SS-Standartenführer Wolfram Sievers, ehemaliger Reichsverwalter der Gesellschaft Ahnenerbe, Direktor des Instituts für wehrwirtschaftliche Zweckforschung und Mitglied des Reichsforschungsrates wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Waldemar Hoven, Hauptsturmführer der Waffen-SS und Chefarzt im Konzentrationslager Buchenwald wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. SS-Oberführer Joachim Mrugowsky, oberster Hygieniker und Reichsarzt der SS und der Polizeichef des hygienischen Instituts der Waffen-SS wurde vom Militärgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Rudolf Brandt, Standartenführer der allgemeinen SS, persönlicher Referent von Himmler und Leiter des Ministerbüros im Reichsinnenministerium wurde zum Tode verurteilt. Der angeklagte Siegfried Ruff, ehemaliger Direktor für Luftfahrtmedizin an der deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt, wurde vom Militärgerichtshof freigesprochen. SS-Gruppenführer Karl Gebhardt war Leibarzt des Reichsführers SS Heinrich Himmler, oberster Kliniker, Reichsarzt der SS und der Polizei und Präsident des Deutschen Roten Kreuzes. Er wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt. Paul Rostock war Chefchirurg der chirurgischen Klinik in Berlin, Amtschef der Dienststelle medizinische Forschung unter dem Angeklagten Karl Brandt und chirurgischer Berater der Wehrmacht. Er wurde vom Militärgerichtshof freigesprochen. Der ehemalige Arzt und Abteilungsleiter an der deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt, Hans-Wolfgang Romberg wurde ebenfalls von allen Anklagepunkten freigesprochen. Doktor Herta Oberheuser, ehemalige Lagerärztin im Konzentrationslager Ravensbrück wurde wegen ihrer Beteiligung an Sulfonamidversuchen zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Das Strafmaß wurde 1951 auf zehn Jahre reduziert. Der ehemalige SS-Oberführer und Chef des persönlichen Stabes des Reichsarztes der SS und der Polizei, Helmut Poppendick wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, jedoch bereits Anfang der 50er Jahre amnestiert. Viktor Brack, ehemaliger SS-Oberführer und Sturmbandführer in der Waffen-SS und Chef des Amtes Zwei in der Kanzlei des Führers wurde wegen seiner Beteiligung am Euthanasie-Programm und an der Endlösung in Polen, in Lettland und in Weißrussland zum Tode verurteilt. Fritz Fischer, SS-Sturmbannführer und Assistenzarzt im Krankenhaus Hohenlychen an der Seite des Angeklagten Karl Gebhardt wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Strafmaß wurde später auf 15 Jahre reduziert. Der ehemalige SS-Gruppenführer und Chef des Sanitätsamtes der Waffen-SS Karl Genzken wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Strafmaß später auf 20 Jahre reduziert. Oskar Schröder, ehemaliger Generaloberstabsarzt und Chef des Sanitätswesen der Luftwaffe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Strafmaß wurde später auf 15 Jahre herabgesetzt. Der angeklagte Kurt Blome, Stellvertreter des Reichsgesundheitsführers und Generalbevollmächtigter für Krebsforschung im Reichsforschungsrat wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen. Georg August Weltz, ehemaliger Oberfeldarzt der Luftwaffe und Chef des Instituts für Luftfahrtmedizin in München wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen. Doktor Konrad Schäfer, Assistent am chemotherapeutischen Laboratorium der … #00:04:44# und Unterarzt im Stab des Forschungsinstituts für Luftfahrtmedizin in Berlin wurde freigesprochen. Der ehemalige Generalarzt der Luftwaffe und Vizepräsident der Abteilung für Tropenmedizin, Professor Doktor Gerhard Rose, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, sein Strafmaß später auf 15 Jahre reduziert. Doktor Adolf Pokorny, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten wurde vom Militärgerichtshof in sämtlichen Punkten der Anklage freigesprochen. Der ehemalige Stabsarzt der Luftwaffe, Hermann Becker-Freyseng, war Chef der Abteilung für Luftfahrtmedizin des medizinischen Dienstes der Luftwaffe. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, das Strafmaß später auf zehn Jahre reduziert. Der angeklagte Siegfried Handloser, Generaloberstabsarzt, Ehre-Sanitätsinspekteur und Chef des Wehrmacht Sanitätswesens wurde zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt, sein Strafmaß 1951 auf 20 Jahre herabgesetzt. Wilhelm Beiglböck, ehemals beratender Arzt der Luftwaffe wurde vom Militärgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im Zuge der Generalamnestie des US-Hochkommissars John McCloy wurde das Strafmaß später auf zehn Jahre reduziert.

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