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Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte der IG-Farben

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Team Zeitreise
Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte der IG-Farben
lernst du in der Oberstufe 7. Klasse - 9. Klasse

Grundlagen zum Thema Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte der IG-Farben

Zwischen August 1947 und Juli 1948 wurden die Verfahren gegen die Vorstände der IG-Farben AG im Rahmen der Nürnberger Nachfolgeprozesse geführt. Ihnen wurde zum Beispiel vorgeworfen, sich auf vielfältige Weise durch Ausbeutung von Zwangsarbeitern im Dritten Reich persönlich oder für ihre Firma bereichert zu haben.

Transkript Nürnberger Nachfolgeprozesse - Angeklagte der IG-Farben

Die Angeklagten im Nachfolgeprozess Nummer sechs: Eine Zusammenfassung. Professor Dr. Carl Krauch, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der IG Farben und Hauptangeklagter im Nachfolgeprozess Nummer sechs, wurde wegen Beteiligung am NS Zwangsarbeiterprogramm und seiner Kenntnis von der Verwendung von Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen im Rahmen der Buna Produktion der IG Farben zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dr. Heinrich Bütefisch, Mitglied des Vorstandes der IG Farben, Chef der Leuna Werke und zahlreicher IG Unternehmungen im Ausland, wurde wegen seiner Kenntnis und Billigung des Einsatzes von KZ-Häftlingen in der Benzin- und Methanol Herstellung der IG in Auschwitz zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte Dr. h. c. Hermann Schmitz war 1935 bis 1945 Vorstandsvorsitzender der IG Farben. Er wurde wegen Aneignung fremder Vermögenswerte in den von den Deutschen besetzten Gebieten zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte Friedrich Jähne, Diplom-Ingenieur und Vorstandsmitglied der IG Farben, wurde wegen seiner Kenntnis von der völkerrechtswidrigen Aneignung fremder Vermögenswerte durch die IG in den von den deutschen besetzten Gebieten zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dr. Ernst Bürgin, Vorstandsmitglied der IG und verschiedener Aufsichtsorgane im In- und Ausland, wurde wegen seiner Beteiligung an der Aneignung fremder Vermögenswerte in Norwegen zu Gunsten der deutschen Rüstungsindustrie zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Dr. Ingenieur Walter Dürrfeld, Chefingenieur der Leuna Werke und unter anderem Direktor und Bauleiter für die Werke Monowitz und Auschwitz wurde wegen des Einsatzes von KZ Häftlingen im Rahmen der Produktion und der Bauvorhaben der IG für schuldig befunden und zu acht Jahren Haft verurteilt. Dr. Georg von Schnitzler, Vorstandsmitglied der IG Farben und unter anderem Leiter der Verkaufsgemeinschaft Farbstoffe wurde wegen Beteiligung am Raub fremder Vermögenswerte in Frankreich und Polen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dr. Phil Otto Ambros, Vorstandsmitglied der IG und Leiter der Buna Werke Auschwitz wurde wegen seiner Kenntnis vom Einsatz von KZ-Häftlingen als Arbeitssklaven zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Dr. Max Ilgner, Vorstandsmitglied der IG Farben und Mitglied zahlreicher Aufsichtsräte von Tochterunternehmen des Konzerns, wurde wegen Aneignung fremder Vermögenswerte in den von den Deutschen besetzten Gebieten zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Paul Häfliger Mitglied des Aufsichtsrates der IG Farben und mehrerer Ausschüsse des Konzerns wurde vom Gericht wegen Aneignung fremder Vermögenswerte in den von den Deutschen besetzten Gebieten zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dr. Fritz ter Meer, Vorstandsmitglied der IG Farben und leitendes Mitglied beziehungsweise Angehöriger zahlreicher IG Unternehmungen, wurde wegen Aneignung fremder Vermögenswerte unter anderem im besetzten Frankreich und seiner Kenntnis von der Ausbeutung von KZ-Häftlingen beim Bau der Buna Werke Auschwitz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Dr. Phil Heinrich Oster, Chemiker, war IG Vorstandsmitglied und Mitglied von Aufsichtsräten in mehreren Unternehmungen in Österreich, Jugoslawien und Norwegen. Wegen Plünderung fremder Vermögenswerte wurde er zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Dr. Hans Kugler, Mitglied des kaufmännischen Ausschusses der IG Farben und des französischen Konsortiums Franco Lohr wurde wegen Aneignung fremder Vermögenswerte in den von den Deutschen besetzten Gebieten zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Kugler musste diese jedoch wegen der bereits von ihm abgesessenen Untersuchungshaft nicht mehr antreten.

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