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Nürnberger Ärzteprozesse - Invalidenversuche

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Team Zeitreise
Nürnberger Ärzteprozesse - Invalidenversuche
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Grundlagen zum Thema Nürnberger Ärzteprozesse - Invalidenversuche

In den Ärzteprozessen der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse waren insgesamt 23 Ärzte und höchste Sanitätsbeamte des NS-Regimes angeklagt, die medizinische Versuche an Menschen durchgeführt hatten. Zur gängigen Praxis gehörte es, sogenannte Invalidenaktionen durchzuführen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich nichts anderes als die Ermordung körperlich Schwächerer, die nicht in die Ideologie des Nazi-Regimes passten.

Transkript Nürnberger Ärzteprozesse - Invalidenversuche

  1. November 1946: Nach dem Abschluss des Hauptkriegsverbrecherprozesses gegen die überlebenden Führer des Dritten Reiches beginnt vor einem amerikanischen Militärgericht der erste der so genannten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Viele der Versuchspersonen wurden noch nach den Versuchen umgebracht, etwa wenn sie krank und arbeitsunfähig geworden waren. Dazu der Zeuge Neff: „Es wurden im Lager und besonders im Revier so genannte Invalidenaktionen durchgeführt. Die Invalidenaktion als erste wurde im Lager eingeführt, in dem es hieß, sämtliche Invaliden haben sich zu melden, sie bekommen ein leichteres Arbeitskommando. Die Todesmeldungen jedoch und auch die Kleider, die sie trugen, die sehr bald zurückkamen, sagten uns, dass die Leute liquidiert wurden. Dieser Invalidenaktion schlossen sich serienweise und periodenweise immer wieder Aktionen an. Für das Revier war es folgendermaßen, dass auch ganze Blocks, Foto Block sieben, bei einer Aktion vollkommen geräumt wurde, ohne Unterschied auf dem Krankheitszustand des einzelnen Patienten. Zu dieser Aktion gehört auch, dass das Lager serienweise geröntgt wurde. Und die Leute, die mit Tuberkulose festgestellt wurden, auf Invalidentransport früher oder später abgeschrieben wurden. Die Zeitspanne des Aufschreibens bis zum Abtransport war allerdings zirka sechs Wochen. Und jeder, der aufgeschrieben war, kam noch einmal zur Untersuchung. Diesmal nicht vor einem Arzt, sondern wie uns bekannt ist vor einem Gestapo Beamten. In Wirklichkeit wurde festgestellt, ob der Häftling Gold im Munde hatte oder nicht.” Das Zahngold der Häftlinge wurde nach ihrem Tode herausgebrochen und verwertet. Wer besorgte die Auswahl, die Selektion der Kranken für solche Transporte? Die Pfleger waren hier in Gewissenskonflikt. Neff: „Den Befehl zum Aussuchen habe ich nie erhalten. Es war so: Nachdem der Chefarzt Dr. Wolter bei einer Invalidenaktion den gesamten Block mit Ausnahme der Versuchspatienten auf die Invalidenliste setzte, habe ich bei der zweiten Invalidenaktion diejenigen Patienten gewählt und vorgemeldet, die bettlägerig waren und die nicht mehr irgendwie auf einen Block oder anderswohin verlegt werden konnten.” Insgesamt werden sieben Angeklagte zum Tode durch den Strang verurteilt. Neun Angeklagte werden zu lebenslänglicher oder zehn- bis zwanzigjähriger Haft verurteilt. Vier Jahre später werden diese Urteile im Gnadenwege wesentlich herabgesetzt.
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