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Nürnberger Ärzteprozesse - Drucktests am Menschen

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Team Zeitreise
Nürnberger Ärzteprozesse - Drucktests am Menschen
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Grundlagen zum Thema Nürnberger Ärzteprozesse - Drucktests am Menschen

In den Ärzteprozessen der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse waren insgesamt 23 Ärzte und höchste Sanitätsbeamte des NS-Regimes angeklagt. Sie wurden beschuldigt, in den Konzentrationslagern medizinische Versuche an den Häftlingen vorgenommen zu haben. Einer dieser Versuche waren Drucktests am Menschen - diese endeten immer tödlich.

Transkript Nürnberger Ärzteprozesse - Drucktests am Menschen

  1. November 1946: Nach dem Abschluss des Hauptkriegsverbrecherprozesses gegen die überlebenden Führer des Dritten Reiches beginnt vor einem amerikanischen Militärgericht der erste der so genannten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Beweisaufnahme: Der Ankläger berichtet über die Einzelheiten einer Versuchsreihe in Dachau, bei der die Möglichkeiten zur Rettung von Fliegern aus großer Höhe getestet wurden. Unter den Dokumenten der Anklage der Bericht des Stabsarztes Dr. Rascher, der mit diesen Versuchen seine Habilitation vorbereiten wollte über einen solchen Test. Um zu klären, ob die unter Ziffer 3 geschilderten schweren psychischen und physischen Erscheinungen auf der Bildung von Luftembolien beruhen, wurden einzelne Versuchspersonen nach einem derartigen Fallschirmsinkversuch nach relativer Erholung, jedoch vor Wiedereintreten des Bewusstseins unter Wasser zum vollständigen Exitus gebracht. Bei der unmittelbar danach vorgenommenen Autopsie des Häftlings fand Rascher erhebliche Luftemulieren in den Hirngefäßen. Zeugenvernehmung: Der Zeuge Neff, Krankenpfleger der Versuchsstation in Dachau, identifiziert die Unterdruckkammer, dann wird er nach der Todesquote dieser Versuchsreihe gefragt. Frage an den Zeugen: „Wurden Experimente mit Gefangenen gemacht, die nicht zum Tode verurteilt waren? Wurden solche Gefangenen, die nicht zum Tode verurteilt waren, während der Höhenversuche auch getötet?” Zeuge: „Ja, Zahl müsste 40 sein.” Frage an den Zeugen: „Gehörten zu den Getöteten auch politische Gefangene?” Zeuge: „Ja.” Insgesamt werden sieben Angeklagte zum Tode durch den Strang verurteilt. Neun Angeklagte werden zu lebenslänglicher oder zehn- bis zwanzigjähriger Haft verurteilt. Vier Jahre später werden diese Urteile im Gnadenwege wesentlich herabgesetzt.
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