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Der Nürnberger Prozess: Hans Fritzsche

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Team Zeitreise
Der Nürnberger Prozess: Hans Fritzsche
lernst du in der Oberstufe 7. Klasse - 9. Klasse

Grundlagen zum Thema Der Nürnberger Prozess: Hans Fritzsche

Anstelle von Propagandaminister Josef Goebbels, der Selbstmord beging, wird in Nürnberg der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4) angeklagt.

Transkript Der Nürnberger Prozess: Hans Fritzsche

Anstelle von Goebbels, der Selbstmord begangen hatte, steht Hans Fritzsche vor Gericht. Von Fritzsche gibt es keine Filmaufnahmen. Als er als höchster in Berlin gebliebener Beamter den Russen Anfang Mai die Übergabe von Berlin anbietet, wird er nach Moskau gebracht und muss Geständnisse unterschreiben, die dem Gericht als Schuldbeweise vorgelegt werden. Wie wurde die allgemeine deutsche Propaganda abgestimmt mit den propagandistischen Maßnahmen des OKW? Wahrscheinlich wurde sie einfach eingebaut in die propagandistischen Maßnahmen des OKW, denn Dr. Goebbels war eine so starke Persönlichkeit, dass er sich eine Außerachtlassung seiner propagandistischen Richtlinien nicht gefallen lassen hätte. In der deutschen Propaganda hat keiner der anderen eine Rolle gespielt. Und wie steht es mit Heß? In der Zeit als er noch im Amt war, hatte er eine sehr segensreiche Aufgabe. Er war sozusagen die große Beschwerdestelle für alle Missstände in Partei und Staat. Ich möchte die große Chance des letzten Schlussworts in diesem bedeutsamen Prozess nicht verschwenden mit der Aufzählung von Einzelheiten, die ja alle in Protokollen und Dokumenten zu finden sind. Die Ankläger haben die Empörung ihrer Völker zum Ausdruck gebracht über die Gräueltaten, die geschahen. Nun, sie haben von Hitler nichts Gutes erwartet und sind betroffen über das Ausmaß dessen, was wirklich geschah. Aber versuchen Sie dann einmal, die Empörung derer zu begreifen, die von Hitler Gutes erwarteten, und die nun sahen, wie ihr guter Glaube, ihr guter Wille und ihr Idealismus missbraucht wurden. Ich befinde mich in dieser Lage des Getäuschten zusammen mit vielen, vielen anderen Deutschen, von denen die Anklage sagt, sie hätten das, was geschah, erkennen können, aus rauchenden Schornsteinen in Konzentrationslagern, oder aus dem bloßen Anblick von Häftlingen. Ich habe vor meinem Gewissen das Recht dies auszusprechen, denn ich habe nicht, wie die Anklage behauptet, Hass gepredigt und das Tor des Mitleids verschlossen. Ich habe vielmehr sogar mitten im härtesten Kampf immer wieder die Stimme der Menschlichkeit erhoben. Das beweist die übergroße Mehrzahl meiner Ansprachen, die man ja jederzeit gegen die Äußerungen meiner Gegner abwägen kann. Meine Ansprachen, die ja, auch wenn sie dem Gericht jetzt nicht vorgelegt werden konnten, nicht einfach aus der Welt verschwunden sein können. Es ist nun durchaus möglich, ja, vielleicht sogar verständlich, dass der Sturm der Empörung der Welt über geschehene Gräueltaten die Grenzen der individuellen Verantwortung verweht. Ich verstecke mich, wie schon mein Verteidiger betonte, nicht hinter den Millionen Gutgläubiger und Missbrauchter. Ich stelle mich vor diejenigen, für die meine Glaubwürdigkeit noch eine zusätzliche Garantie war für die Sauberkeit der Ziele des Systems. Diese meine Haftung aber gilt nur für die Gutgläubigen und nicht für die Urheber, Mittäter oder Mitwisser von Gräueltaten, angefangen von Mord bis zur Auswahl von lebenden Menschen für anatomische Sammlungen. Ich habe die folgende Bekanntmachung zu verlesen: Der Sowjetrichter des internationalen Militärgerichtshofs wünscht, dass seine Entscheidung, die von der des Gerichtshofs in den Fällen der Angeklagten Schacht, von Papen und Fritzsche abweicht, in das Protokoll aufgenommen wird. Er ist der Meinung, diese hätten für schuldig befunden, und nicht freigesprochen werden sollen.