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Der Nürnberger Prozess: Die Rechtsanwälte

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Team Zeitreise
Der Nürnberger Prozess: Die Rechtsanwälte
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Grundlagen zum Thema Der Nürnberger Prozess: Die Rechtsanwälte

Vier Anklagepunkte wurden von den vier Hauptanklägern beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess - Robert H. Jackson (USA), Roman Rudenko (UdSSR), Sir Hartley Shawcross (Großbritannien) und François de Menthon, nach seinem Rücktritt Auguste Champetier de Ribes (Frankreich) - vorgetragen. Die Verteidiger kamen aus Deutschland.

Transkript Der Nürnberger Prozess: Die Rechtsanwälte

Für ihr starkes Engagement bei der Verteidigung ihrer Mandanten sind die Anwälte häufig Ziel öffentlicher Kritik gewesen. Der vorsitzende Richter gibt für die Anwälte eine Ehrenerklärung ab. Bevor der Gerichtshof dies tut, wünscht er seine Anerkennung auszudrücken für die Art und Weise, in welcher die Vertreter der Anklage und der Verteidigung ihre Pflichten erfüllt haben. Dem Gerichtshof ist mitgeteilt worden, die Verteidiger hätten Briefe von Deutschen erhalten, die ihr Verhalten als Anwälte in ungehöriger Weise kritisieren. Der Gerichtshof wird die Verteidiger, soweit als dies erforderlich sein sollte, schützen, solange der Gerichtshof tagt. Und er zweifelt nicht, dass der Kontrollrat sie später gegen solche Angriffe in Schutz nehmen wird. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Verteidiger eine wichtige öffentliche Pflicht in Übereinstimmung mit den hohen Traditionen des Juristenberufes erfüllt haben, und der Gerichtshof dankt ihnen für ihre Unterstützung. Die Plädoyers der Anwälte beginnen am 3. Juli. Das Grundsatzplädoyer hält Professor Jahrreiß, das viel Beachtung findet und diskutiert wird, genauso, wie die von zwei weiteren Professoren, Exner und Kraus. Drei Rechtsgelehrte der Universitäten von München, Köln und Göttingen. Viel Aufsehen findet auch die Verteidigung für Heß und Frank von Anwalt Seydel, und die Verteidigung für Schacht von Dr. Dix, sowie das Plädoyer von Korvettenkapitän Kranzbühler für Großadmiral Dönitz. Dr. Kubuschok verteidigt von Papen und das Reichskabinett. Mit der Anklageschrift hatten die Angeklagten eine Liste von Namen von Anwälten aus ganz Deutschland erhalten. Sie durften ihre Verteidiger auswählen. Bei ihrem ersten Zusammentreffen wählten sie Dr. Dix zu ihrem Sprecher, und erhoben schriftlich Protest gegen die Zuständigkeit des Gerichtes und baten um ein Gutachten und amerikanische Ratgeber, da sie mit der angloamerikanischen Prozessordnung nicht vertraut waren. Alle 21 Angeklagten und ihre Verteidiger hatten am 18. Oktober die 49 Seiten lange Anklageschrift mit den drei Anlagen A, B, C erhalten, deren Inhalt sich auf vier Punkte bezog. Punkt 1: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung. Punkt 2: Verbrechen gegen den Frieden. Punkt 3: Kriegsverbrechen. Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anhang A: Feststellung der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen. Anhang B: Feststellung der Kriminalität von Gruppen und Organisationen. Anhang C: Verletzung 26 internationaler Verträge.

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