Der Europäische Gerichtshof – Verfahrensarten

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Grundlagen zum Thema Der Europäische Gerichtshof – Verfahrensarten
Der Europäische Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, wurde 1952 gegründet und ist das wichtigste Organ der Europäischen Union. Neben der richtigen Auslegung der EU-Rechte, regelt der Gerichtshof auch Rechtstreits zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. Für die Rechtsentscheidungen gibt es 6 unterschiedliche Verfahrensarten, die dir im Video vorgestellt werden. Mit zahlreichen Beispielen und mit Synonymen zu den Verfahrensarten, wirst du lernen, sie besser zu verstehen und auseinander zu halten. Viel Freude mit diesem Video!
Transkript Der Europäische Gerichtshof – Verfahrensarten
Die Verfahrensarten des Europäischen Gerichtshofes. Grundsätzlich unterscheidet man sechs Verfahrensarten. Ersten, das Vorabentscheidungsersuchen. Zweitens, die Klage wegen Vertragsverletzung. Drittens, die Nichtigkeitsklage. Viertens, die Untätigkeitsklage. Fünftens, Rechtsmittel und sechstens die Überprüfung. Um die Verfahrensarten zu verstehen, müssen wir die juristische Wortwahl vereinfachen. Das heißt, vieles hört sich erstmal kompliziert an, ist aber eigentlich gar nicht so schwer. Fangen wir an mit erstens, dem Vorabentscheidungsersuchen. In diesem Begriff verstecken sich drei entscheidende Wörter. Vorab, Entscheidung und Ersuchen. Um zu verstehen bringen wir die Worte in eine andere Reihenfolge und fügen etwas hinzu. Ersuchen ist nichts anderes als eine Anfrage. Aus vorab machen wir im Voraus, das klingt verständlicher. Also, Anfragen über Entscheidung werden von den nationalen Gerichten, also zum Beispiel dem Bundesverwaltungsgericht in Deutschland vor einem Urteil im Voraus an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Der Europäische Gerichtshof antwortet mit Urteilen, die das nationale Gericht akzeptieren muss. Das ist das Vorabentscheidungsersuchen. Sichergestellt wird damit, dass in jedem Land das Unionsrecht gleich ausgeübt wird. Kapiert? Zweitens, Klage wegen Vertragsverletzung. Kein Problem, in diesem Fall müssen wir nur wissen, welche Verträge gemeint sind und wer wen verklagen kann. Es geht um die EU-Verträge. Vereinbart werden sie von den EU-Mitgliedsstaaten. Die haben davon eine Menge Vorteile, aber sie gehen auch Verpflichtungen ein, wie zum Beispiel nicht so viele Schulden zu machen. Sollten sie solchen Verpflichtungen nicht nachkommen, verletzen sie den Vertrag. In diesem Fall können sie vom Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Ist doch logisch, oder? Drittens, die Nichtigkeitsklage. Keine Angst. Verstehen kann man das nur, wenn man statt des Wortes Nichtigkeit ein Synonym verwenden, also ein Wort mit gleicher Bedeutung. In diesem Fall wäre das Unwirksamkeit. Etwas unwirksam machen, darum geht es. Ein Kläger, ein EU-Mitgliedsstaat, nehmen wir an, es sei Deutschland, möchte eine Handlung eines EU-Organs unwirksam machen, weil er glaubt, dass dieses gegen Unionsrecht verstoßen hat. Dazu wird ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof eröffnet. Juristen sagen dazu Nichtigkeitsklage. Klingt etwas komplizierter, als es ist. Viertens, die Untätigkeitsklage. Ganz einfach, mittlerweile wissen wir ja, wie es geht. Das Wort Untätigkeit ist doch jedem bekannt, oder? Gemeint ist hier aber nicht unsere eigene Untätigkeit, sondern die eines EU-Organs. Das kann nämlich verklagt werden, wenn ein Bürger glaubt, ein EU-Organ hätte etwas machen müssen, hat es aber nicht getan. Ja, auch fürs Nichtstun kann man verklagt und bestraft werden. Fünftens, Rechtsmittel. Jetzt wird es wieder schwerer. Recht und Mittel, zwei Worte, die man versteht, aber den Zusammenhang abzuleiten ist nicht leicht. Versuchen wir es. Mittel sind ja oft etwas, die man gegen etwas benutzen kann. Zum Beispiel Putzmittel gegen Schmutz oder Arzneimittel gegen Krankheit. Mit sogenannten Rechtsmitteln kann man gegen gerichtliche Entscheidungen vorgehen. Es gibt zum Beispiel die Berufung, die Revision oder die sofortige Beschwerde. Damit kämpft man um die Aufhebung oder Änderung eines Urteils. Gecheckt? Sechstens, die Überprüfung. Über und Prüfung. Hm. Nein, Quatsch. Was das Wort bedeutet, weiß jeder. Den Zusammenhang verstehen können wir nur, wenn wir verstehen, was überprüft wird. Also, wenn das an den Europäischen Gerichtshof angegliederte Gericht Rechtsmittel gegen das ebenfalls angegliederte Gericht für den öffentlichen Dienst erlässt, dann kann der Europäische Gerichtshof diesen Vorgang überprüfen. Sozusagen als oberster Hausherr nachschauen, was da im eigenen Haus abläuft. Klar, oder? Wir fassen zusammen. Am Europäischen Gerichtshof gibt es folgende Verfahrensarten. Erstens, das Vorabentscheidungsersuchen. Zweitens, die Klage wegen Vertragsverletzung. Drittens, die Nichtigkeitsklage. Viertens, die Untätigkeitsklage. Fünftens, Rechtsmittel und sechstens die Überprüfung. Tja, die Sprache der Justiz ist nicht leicht, aber du weißt jetzt, wie man sie entschlüsseln kann.

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