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Die mittelalterliche Ständeordnung

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Lerntext zum Thema Die mittelalterliche Ständeordnung

Die Gesellschaft im Mittelalter

„Hier auf Erden beten die einen, andere kämpfen und noch andere arbeiten“ – so schrieb der Bischof Adalbero von Laon im Jahr 1025 und benannte damit die zugedachten Aufgaben der verschiedenen Gesellschaftsgruppen, der mittelalterlichen Stände. Die Gesellschaft im Mittelalter war in drei Stände aufgeteilt, man spricht daher auch von der Ständegesellschaft bzw. der Ständeordnung. Die jeweiligen Stände, unterschieden sich in ihrer gesellschaftlichen Stellung, ihren Rechten (Privilegien) und ihren Aufgaben. Doch welche Funktionen, Rechte und Pflichten hatten diese drei Stände während des Mittelalters genau?

Die Epoche des Mittelalters und die Rolle der Religion

Das Mittelalter, ein Zeitraum von ungefähr 1000 Jahren, beschreibt die Zeitspanne zwischen der Epoche der Antike, die für viele mit dem Untergang des Weströmischen Reiches im fünften Jahrhundert endet, und der ab dem fünfzehnten Jahrhundert beginnenden Neuzeit. Diese Bezeichnung wurde aber tatsächlich erst im Nachhinein festgesetzt. Die Menschen, die während des Mittelalters lebten, kannten diese Bezeichnung noch gar nicht. Während des Mittelalters spielte der christliche Glaube für das alltägliche Leben der Menschen eine bedeutende Rolle. Die Kirche schrieb vor, wie man zu leben hatte und was die Menschen denken sollten. Seit dem frühen Mittelalter hatte sich das Christentum als Religion etabliert und prägte mit Vorschriften und christlichen Grundsätzen den Alltag der Menschen. Die Menschen suchten im Glauben Erklärung und Hilfe für Ereignisse, die in ihrem Alltag passierten.

Historischer Hintergrund und Entstehung der Ständegesellschaft

Die Trennung von Gesellschaftsschichten gab es bereits im antiken Rom, in dem in der Gesellschaft zwischen den reichen Patriziern und dem einfachen Volk, den Plebejern, unterschieden wurde. Dieses System wurde im Frankenreich unter der Herrschaft der Karolinger wiederbelebt. Seit dem Frühmittelalter, ca. 8.–10. Jahrhundert, etablierte sich in der mittelalterlichen Gesellschaft eine Gesellschaftsordnung, die die Menschen in verschiedene Stände unterteilte. Demnach gab es eine klare, soziale Hierarchie mit Gruppen bzw. Ständen, die unterschiedliche Rechte, Pflichten und Funktionen hatten. Die Kirche lehrte, dass diese Ständeordnung gottgewollt sei. Die Menschen hätten sich dieser Ordnung zu fügen, sodass es sogar als Gotteslästerung angesehen wurde, wenn sich jemand über seinen Stand erheben wollte. Die mittelalterliche Gesellschaft zeichnete sich demnach durch eine relativ starre Struktur aus, in der jeder Mensch einen vorher festgelegten Platz einnahm und in der es große Unterschiede zwischen den Ständen gab.

Was ist eine Hierarchie?
Die mittelalterliche Ständegesellschaft hatte eine strenge Hierarchie. Eine Hierarchie ist eine Rangordnung. In einer hierarchischen Ordnung sind manche Gesellschaftsgruppen übergeordnet (herrschend) und andere untergeordnet (unterworfen, folgend).

Die Stände im Mittelalter

Fast jeder Mensch im Mittelalter gehörte einem Stand an. Die Gesellschaft war in drei Stände unterteilt:

  • Geistliche (Klerus, Erster Stand)
  • Adlige (Zweiter Stand)
  • Bürger, Bauern, Handwerker und Händler (Dritter Stand)

Mittelalterliche Ständeordnung

Frauen waren Teil der Ständegesellschaft, hatten aber grundsätzlich viel weniger Einfluss und Macht als Männer. Zu keinem Stand gehörten Bettler, Tagelöhner und auch Juden.

Alle Stände hatten bestimmte Aufgaben und Rechte. Hier gab es allerdings enorme Unterschiede. Die Aufgaben der Stände waren ungleich, trugen allerdings alle zu einem funktionierenden Gemeinwesen bei. Jeder Stand war nämlich auf die Tätigkeit der anderen angewiesen. Tatsächlich nutzen aber die Geistlichen und die Adligen die Bauern oft aus. Diese gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ordnung wurde auch als Feudalismus bezeichnet.

Bedeutung der Ständegesellschaft im Mittelalter

Die Ständeordnung hatte großen Einfluss auf das alltägliche Leben der Menschen. Sie legte die soziale Struktur und die hierarchische Ordnung des Mittelalters fest. Die Zugehörigkeit zu einem Stand wurde im Normalfall weitervererbt. Die Geburt entscheidet also darüber, zu welchem Stand man gehörte. Bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Adelige, die sich dazu entschieden ins Kloster zu gehen und somit Geistliche zu werden, gab es sehr wenig Bewegung zwischen den verschiedenen Ständen. Wer im Gefolge eines Königs diente, konnte in höchste Ämter aufrücken. Wer aber als Bauernkind geboren wurde, konnte kaum in einen höheren Stand aufsteigen. Die Aufstiegschancen innerhalb der Gesellschaft änderten sich erst ab dem 12. Jahrhundert, als immer mehr Städte gegründet wurden und die soziale Hierarchie für manche Gesellschaftsgruppen so langsam etwas durchlässiger wurde.

Der Erste Stand – Rolle und Bedeutung des Klerus

Zu dem Ersten Stand in der Ständegesellschaft gehörten die kirchlichen Würdenträger wie beispielsweise Bischöfe, Priester, Nonnen und Klostervorsteher. Dieser Stand machte aber nur einen kleinen Teil der Gesamtbevölkerung aus. Geistliche waren für viele Menschen im Mittelalter sehr wichtig, da sie durch das Gebet für die Verbindung aller Menschen zu Gott sorgten und sich somit auch um das Seelenheil der Gläubigen kümmerten. Der Klerus hielt die Gottesdienste ab und verbreitete die Lehren des Christentums.

Eine bedeutende Rolle spielten auch die Klöster und Abteien. In Klöstern lehrten die Geistlichen das Lesen und Schreiben, sodass dieser Stand auch häufig als der Lehrstand bezeichnet wird. Im Kloster herrschten strenge Regeln, denn die Mönche und Nonnen sollten so leben, wie es Gott gefallen würde. Diese Regeln umfassten beispielsweise Hinweise zu Bet-, Schlafs- und Essenszeiten. Sie legten aber auch fest, wie im Kloster ein maßvolles und nicht verschwenderisches Leben geführt werden sollte. Der Tagesablauf eines Mitglieds im Kloster war genau festgelegt. Die Aufgabe bestand z. B. darin, alte Texte abzuschreiben. Ebenso arbeiteten sie in ihren Werkstätten, in der Bibliothek oder in der Landwirtschaft. Der Klerus bekam kein Geld für seine Tätigkeiten. Dennoch war es so, dass vor allem die höheren Mitglieder viel Land und einige Reichtümer hatten und somit sehr wohlhabend waren.

Wusstest du schon?
Ohne die Schreibtätigkeiten der Geistlichen im Kloster wäre viel Wissen der Antike wohl nicht ins Mittelalter überliefert worden.

Der Zweite Stand – Rolle und Bedeutung des Adel

Die Adligen waren während des Mittelalters wohlhabend und lebten häufig in Burgen. Diese Burgen waren ein Zeichen des Reichtums und bildeten das Zentrum der Grundherrschaft, also die Herrschaft über Land und Leute. Die Adligen und Ritter, die auf einer Burg lebten, waren abhängig von dieser Grundherrschaft, die mit der Burg einherging. Die Grundherrschaft sorgte für Versorgungssicherheit und Wohlstand der Adeligen.

Merke Die Grundherrschaft ist die Herrschaft eines Adligen über das Land und die dort arbeitenden Menschen. Die Bauern, die in Abhängigkeit von diesem Adligen standen, bearbeiteten die Felder und mussten dem Grundherrn einen Teil ihrer Ernte abgeben. Dieses System prägte das Zusammenleben während des gesamten Mittelalters. Es existierte sogar bis ins 19. Jahrhundert hinein.

Der König war häufig in Begleitung unterwegs. Er wurde von Adligen, Geistlichen und Beamten begleitet. Die Adligen übernahmen auch die Regierungsgeschäfte des Königs, wenn er nicht vor Ort sein konnte. Der Adel übernahm also vordergründig die Führung und Verwaltung des Reiches. Des Weiteren hielten die Herzöge und Grafen im Namen des Königs Gericht und trieben Steuern ein. Somit konnte der König durch die Adligen die Verwaltung des Reiches gewährleisten und die Grenzen sichern. Daher waren auch Abmachungen zwischen den Adligen und dem König notwendig. Seinen Vertrauten überließ der König Ämter oder Ländereien. Die Adligen waren also Heerführer, Berater oder Gesandte des Königs und entwickelten sich zu mächtigen örtlichen Machthabern, die auch ein politisches Privileg hatten, nämlich ein politisches Stimmrecht. Dies bedeutet, dass ein Kreis von mächtigen Adeligen die Königswahl im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation mitbestimmte. In der Goldenen Bulle, einem kaiserlichen Gesetzbuch des Mittelalters, wurden die Bestimmungen zur Wahl und Krönung des römisch-deutschen Kaisers festgelegt. Es waren vier mächtige Adlige stimmberechtigt, die den König mitwählen durften:

  • der König von Böhmen
  • der Pfalzgraf bei Rhein
  • der Herzog von Sachsen
  • der Markgraf von Brandenburg

Die Adligen waren auch Grundherren, sogenannte Vasallen, die über ein Lehen verfügten. Sie mussten dieses Gebiet, das sie vom König bekamen, kontrollieren und verwalten. Sie bekamen vom König Land verliehen, ein Lehen, das von den Bauern bewirtschaftet wurde. Dafür, dass sie dieses Land bekamen, standen sie ihrem König mit Rat und Tat zur Seite. Dieses Lehenswesen band die Adligen also eng an den König und es entstand ein persönliches Treueverhältnis. Ebenso mussten sie im Falle eines Krieges Kriegsdienst leisten und den König bei schwierigen Entscheidungen beraten. Fast das gesamte Reichsgebiet wurde durch diese Lehnsherrschaft an Adlige und Geistliche vergeben. Die Ritter, die zum niederen Adelsstand gehörten, waren Adlige, die für ihre Herren kämpfen mussten. Im Hochmittelalter wurde aus den Reiterkriegern ein neuer Berufsstand, nämlich der Ritterstand. Doch seit dem Spätmittelalter verlor dieser Ritterstand wieder an Bedeutung.

Zusammenfassend lässt sich demnach festhalten, dass der Adel eine privilegierte Position hatte und politische, rechtliche und wirtschaftliche Macht im Mittelalter besaß. Zudem war die Hauptaufgabe dieses Standes, zu verwalten und die Bevölkerung zu beschützen, sodass dieser Stand auch als der Wehrstand bezeichnet wurde.

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Der Dritte Stand – Rolle und Bedeutung von Bürgern, Bauern, Handwerkern und Händlern

Obwohl der Dritte Stand den größten Teil der Bevölkerung ausmachte, war er das schwächste Glied der Ständegesellschaft. Die Mitglieder genossen wenig Rechte und Privilegien – auch, wenn ihre landwirtschaftliche Arbeit eine hohe Bedeutung hatte, da auch Adel und Klerus davon abhängig waren. Dieser Stand hatte in erster Linie die Aufgabe, zu arbeiten und die Bevölkerung zu ernähren bzw. zu versorgen. Doch auch in dieser Gesellschaftsgruppe gab es große soziale Unterschiede. Manche Bauern waren vermögend, andere bettelarm. Wiederum andere waren frei, andere hörig und von ihrem Grundherrn abhängig. Häufig war es der Fall, dass Bauern, bzw. die „Hörigen“, kein eigenes Land besaßen, sondern es für ihre Grundherren bearbeiteten.

Merke

Unfreie Bauern waren dem Grundherrn untergeben und gehorsam (hörig). Sie mussten Frondienste leisten und waren an ihr Land und die Bauernstelle gebunden. Sie standen aber im Gegenzug unter dem Schutz des Herrn und mussten keinen Kriegsdienst leisten. Die weitestgehende Form der Abhängigkeit ist die Leibeigenschaft. Ein „freier“ Bauer hingegen konnte hinziehen, wohin er wollte, und über seine Bauernstelle frei verfügen. Er musste aber Heeresdienst leisten.

Der Grundherr stellt den Bauern Land als Lehnsgut zur Verfügung. Sie waren also abhängig von den Grundherren, wie beispielsweise Herzögen, Grafen oder Äbten des Klosters. Dadurch, dass sie nur eingeschränkte Rechte hatten und unten in der Ständeordnung platziert waren, mussten sie die Abgaben an die anderen Stände leisten und auch weitere Arbeiten erledigen. Diese weiteren Arbeiten werden auch Frondienste genannt. Diese umfassen beispielsweise das Bestellen der Felder, das Hüten von Vieh oder das Bauen von Straßen und Brücken. Zu festen Terminen mussten die hörigen Bauern einen Teil ihrer Erträge, z. B. Getreide oder Vieh , an den Grundherrn abliefern. Sie schuldeten den Grundherren Treue und Gehorsam. Des Weiteren mussten die freien Bauern als Pflicht ihren Grundherren Gefolgschaft leisten, wenn er in den Krieg zog. Um dieser erdrückenden Pflicht aber zu entgehen, begaben sich viele Bauern in die Abhängigkeit vom Grundherrn.

Im Hoch- und Spätmittelalter, zur Zeit der Städtegründungen, erweiterte sich dieser Stand auch durch die Stadtbürger.

Wusstest du schon?
Im Hoch- und Spätmittelalter, in dem die Bevölkerung stark wuchs, kam es seit dem 11. Jahrhundert zu zahlreichen Stadtgründungen. Einen besonderen Schub erhielt die Gründung von Städten im 13. Jahrhundert. Städtegründer waren zumeist Herrschaftsträger (Könige, Herzöge und Bischöfe).

Vorher gehörten fast ausschließlich Bauern zu diesem Stand. Viele Bauern flohen in die Stadt, um aus der Abhängigkeit ihres Grundherrn zu entkommen und um ein besseres Leben zu führen. Frei wurden diese abhängigen Bauern durch das Stadtrecht. Ein Höriger, der ein Jahr und einen Tag in der Stadt unentdeckt gelebt hat, musste nicht an seinen Grundherren zurückgegeben werden. In der Stadt hatten die Stadtbewohner unterschiedliche Stellungen in der Gesellschaft und nicht jeder war direkt Bürger. Es gab die reichen Kaufleute genauso wie die einfachen Handwerker. Die einfachen Handwerker wohnten häufig zusammen mit Bauernfamilien, Gärtnern und Tagelöhnern in der Nähe der Stadtmauer. Je näher man ins Zentrum kam, desto prunkvoller wurden die Häuser. Hier wohnten die grundbesitzenden Adligen und die reichen Kaufmannsfamilien, die Patrizier genannt wurden. Sie fühlten sich den Adelsfamilien auf dem Land gleichwertig. Auch an der Stadtgesellschaft zeigt sich demnach, dass es eine soziale Hierarchie in der Gesellschaft gab.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass an der Spitze der Ständegesellschaft im Mittelalter der König bzw. der Kaiser stand. Er war in seiner Position unangefochten und die Geistlichen und Adligen hatten sich ihm unterzuordnen. Er genoss als weltlicher Herrscher viele Rechte und Privilegien.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ständeordnung jedem Menschen einen Platz im Mittelalter zugewiesen hat und dadurch auch die Aufgaben und Funktionen einer Person innerhalb der Gesellschaft definiert wurden.

Die mittelalterliche Ständeordnung – Zusammenfassung

Im Mittelalter war die Gesellschaft in drei Stände unterteilt. Man spricht daher auch von der Ständeordnung, die eine klare Rangordnung der Gesellschaft widerspiegelte.

  • Die drei Stände waren: Geistliche bzw. der Klerus (erster Stand), der Adel (zweiter Stand) und der dritte Stand (Bauern, Handwerker, Bürger, usw.)
  • Die Ständeordnung galt als gottgewollt und sollte nicht hinterfragt werden.
  • Durch die Ständeordnung waren Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaft klar verteilt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ständegesellschaft Mittelalter

Wie beeinflusste die Ständegesellschaft das Leben im Mittelalter?
Wer gehörte zum Ersten, Zweiten und Dritten Stand?
Welche Rolle nahm der Adel innerhalb der Ständegesellschaft ein?
Wer stand an der Spitze der Ständegesellschaft?
Welche Pflichten hatten die Adligen zu erfüllen?
Wie wurden Bauern in der Ständegesellschaft behandelt?
Welche primäre Aufgabe hatte der Dritte Stand?
Was war die Grundherrschaft?
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Die mittelalterliche Ständeordnung
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